Beilage 204/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags
betreffend keine Patente auf Pflanzen und Tiere
Gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö. Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten, damit sich diese für eine Überarbeitung der europäischen Biopatentrichtlinie und der einschlägigen österreichischen Rechtsnormen in der Form einsetzt, dass
- Patente auf Pflanzen und Tiere in Hinkunft nicht mehr zulässig sind und
- die Entscheidungen des Europäischen Patentamts durch ein europäisches Komitee für Ethik, Konsumentenschutz und Nachhaltigkeit geprüft werden.
Begründung
Der Schutz des geistigen Eigentums durch Patente ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Insbesondere muss dabei das Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und der freien Verfügbarkeit von Information gewahrt werden. Der Schutz des geistigen Eigentums darf aber keineswegs als Begründung für die Patentierung von Pflanzen und Tieren herangezogen werden.
Dennoch wurden auf der Basis des derzeitigen Rechts vom Europäischen Patentamt bereits Patente auf Pflanzen wie Sojabohnen, Weizen, Sonnenblumen oder Brokkoli sowie auf Tiere wie Kühe oder Schweine, mit Eigenschaften, die entweder durch gentechnische Verfahren oder durch konventionelle Züchtungsverfahren von den Patentantragstellern erzielt wurden, erteilt. Ursache für diese offensive Patenterteilungspraxis sind die unklaren Formulierungen in der Biopatentrichtlinie (98/44/EG). Die freie Verfügbarkeit des weltweiten Genpools droht damit zugunsten von Monopolstellungen Einzelner massiv eingeschränkt zu werden. Die dringende Notwendigkeit einer Konkretisierung der Rechtsnormen und Einschränkung der Erteilungspraxis unterstreichen auch die vielen Einsprüche beim Europäischen Patentamt, die zum Teil zum Zurückziehen bereits erteilter Patente geführt haben. Die unterzeichneten Abgeordneten treten daher für mehr Rechtssicherheit im Sinne einer Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für Biopatente ein. Auch ist derzeit die Abgrenzung zwischen (nicht patentierbaren) biologischen und (patentierbaren) technischen Verfahren zur Züchtung in der Biopatentrichtlinie unzureichend definiert und bietet daher Patentanwälten einen großen Interpretationsspielraum. Besonders problematisch ist diese unscharfe Abgrenzung deshalb, weil sich der Patentschutz eines solchen Verfahrens auf die abgeleiteten Stoffe erstrecken kann, wodurch im Effekt Patente auf Tiere und Pflanzen möglich gemacht werden. Schon am 20./21. Juli 2010 steht vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die mündliche Verhandlung über die sogenannten Brokkoli- und Tomaten-Patente an, bei denen diese Abgrenzungsfrage höchst umstritten ist.
Der überwiegende Teil der für Österreich geltenden Biopatente wird nicht vom Österreichischen Patentamt sondern vom Europäischen Patentamt erteilt. Die vom Europäischen Patentamt erteilten Patente unterliegen jedoch im Gegensatz zu den national erteilten Patenten nicht der Beurteilung durch das Biopatent-Monitoring-Komitee. Diese Lücke soll durch die Einrichtung eines europäischen Komitees für Ethik, Konsumentenschutz und Nachhaltigkeit beim Europäischen Patentamt geschlossen werden. Diesem Komitee sollen Vertreter führender europäischer Verbraucherschutzorganisationen, Umweltorganisationen und Ethik-Experten angehören. Die Bundesregierung wird daher ersucht, in Verhandlungen auf europäischer Ebene und durch Anpassung des nationalen Rechts für entsprechende Verbesserungen zu sorgen.
Linz, am 5. Juli 2010
(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Bauer, Makor, Pilsner, Weichsler-Hauer, Jahn, Affenzeller, Müllner, Eidenberger, Röper-Kelmayr, Kapeller, Peutlberger-Naderer, Rippl, Schenner
(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Stelzer, Dörfel, Frauscher, Stanek, Brunner, Baier, Lackner-Strauss, Aichinger, Hüttmayr, Höckner, Schwarzbauer, Weixelbaumer
(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Cramer, Steinkellner
(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)
Wageneder, Buchmayr, Schwarz, Hirz
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