Beilage 203/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten freiheitlichen Abgeordneten
betreffend die Einführung einer Lehre für Pflegeberufe

Gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.


Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der österreichischen Bundesregierung dafür einzutreten, dass diese sich für eine Senkung des Mindestalters für Pflegeberufe einsetzt und alle erforderlichen Schritte veranlasst, um die Einführung eines Lehrberufes im Pflegebereich nach folgenden Kriterien sicherzustellen:

  • Nach drei Jahren dualer Ausbildung wird die Lehre als Pflegehelfer abgeschlossen
  • In einem vierten Lehrjahr kann sich der Pflegehelfer auf Alten - oder Behindertenarbeit spezialisieren und absolviert damit die Ausbildung als Fachsozialbetreuer
  • Die theoretische Ausbildung soll am Beginn der Lehrzeit im Vordergrund stehen
  • Es ist ein genauer Plan festzulegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr durchgeführt werden dürfen

Begründung

Die berufliche Pflege älterer Menschen ist eine der größten Herausforderungen, der sich die Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten stellen muss. Im Jahr 2004 gab es in Österreich 560.000 (in OÖ 95.000) pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es ca. 800.000 (in OÖ 136.000) sein. Durch diese Entwicklung steigt auch der Bedarf an Pflegepersonal, für welches aber auch entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen.

Die illegale Pflege floriert nach wie vor und die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen müssen dringend verbessert werden. Ein wesentlicher Grund liegt in der noch immer ausstehenden Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die Pflege legal und unter verbesserten Bedingungen für das Pflegepersonal abwickeln zu können, muss auch genug Fachpersonal zur Verfügung stehen.

Bei unserem Nachbarn in der Schweiz gibt es bereits seit einigen Jahren einen Pflege-Lehrberuf, welcher im bewährten dualen Ausbildungssystem erlernt werden kann. Mit dieser Lehre können Jugendliche erstmals unmittelbar im Anschluss an die obligatorische Schulzeit eine Ausbildung im Sozialbereich absolvieren. Sie lernen hier, wie sie Kinder bzw. behinderte oder betagte Menschen in ihrem Alltag professionell begleiten und unterstützen.

Eine ähnliche Regelung wie in der Schweiz ist auch in Österreich anzustreben. So könnten junge Menschen mit Interesse an einem Pflegeberuf frühzeitig eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen.

Linz, am 6. Juli 2010

(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Steinkellner, Wall, Klinger, Cramer, Schießl, Lackner, Nerat, Povysil



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