Beilage 197/2010 zu den Wortprotokollen Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das 7. Mittelfristige Investitionsprogramm für die Salzburger Lokalbahn; Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung sowie zur Attraktivierung und zum Ausbau des Bahnbetriebes auf dem im Bundesland Oberösterreich gelegenen Streckenabschnitt Bürmoos - Trimmelkam in den Jahren 2010 bis 2014 [GVöV-420004/10-2010] Im Sinne des § 4 des Privatbahngesetzes 2004 (BGBl. I/39 v. 30.4.2004) finanzieren der Bund und die jeweils betroffenen Länder über das sogenannte Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) je zur Hälfte den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der von Privatbahngesellschaften betriebenen Regional- und Lokalbahnen. In Oberösterreich sind davon die 4 Lokalbahnen der Stern & Hafferl Verkehrsges.m.b.H. und der bereits im Bezirk Braunau liegende Streckenabschnitt der Salzburger Lokalbahn (SLB) betroffen. Für die SLB wurde für das 6. MIP (2004-2009) vom Oö. Landtag ein Landesanteil in der Höhe von 2,159.654 Euro beschlossen. Der Bund hat nun ein mit der SLB und der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr abgestimmtes Finanzierungsübereinkommen für den nächsten MIP-Zeitraum (2010-2014) übermittelt, wonach ein Gesamtinvestitionsvolumen in der Höhe von 25 Mio. Euro getätigt werden soll. Der Anteil des Landes Oberösterreich beläuft sich auf insgesamt 3,145.049 Mio. Euro (entspricht 12,58 %), somit einem jährlichen Anteil von 629.010 Euro. Neben den laufenden Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung eines attraktiven Taktverkehrs und zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheitsstandards im oberösterreichischen Streckenabschnitt (Anteil Land Oberösterreich € 181.187) wird über das 7. MIP bereits auch der erste Teil der Maßnahmen zur Verlängerung der Lokalbahn nach Ostermiething im Ausmaß von insgesamt € 5,93 Mio. mit einem Anteil des Landes in der Höhe von € 2,965 Mio. finanziert. Der Abschluss der Streckenverlängerung soll im Rahmen des 8. MIP ab 2015 finanziert werden, wobei die verbleibenden Investitionskosten von rd. € 5,1 Mio. wiederum zu je 50 % von Bund und Land OÖ zu tragen sein werden. Wie bei allen bisherigen Mittelfristigen Investitionsprogrammen für Privatbahnen wird die Gewährung der Bundesmittel gem. § 4 des Privatbahngesetzes von der Mitfinanzierung der betroffenen Länder abhängig gemacht. Unter Bedachtnahme auf die Mehrjährigkeit der vom Land Oberösterreich einzugehenden Verpflichtung bedarf der vorgesehene Abschluss des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung sowie zur Attraktivierung und zum Ausbau des Bahnbetriebes der Salzburger Lokalbahn in den Jahren 2010 bis 2014 auf dem in Oberösterreich gelegenen Streckenabschnitt Bürmoos - Trimmelkam gem. § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes der Genehmigung durch den Oö. Landtag. Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge 1. diese Regierungsvorlage gemäß § 25 Absatz 5 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 keinem Ausschuss zur Vorberatung zuweisen, sowie 2. den Abschluss des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung sowie zur Attraktivierung der Salzburger Lokalbahn sowie zur Verlängerung des oö. Abschnitts von Trimmelkam nach Ostermiething im Rahmen des 7. Mittelfristigen Investitionsprogrammes für den Zeitraum 2010 bis 2014 im dargelegten Umfang genehmigen. Subbeilage
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