Beilage 192/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Vorlage

der Oberösterreichischen Landesregierung
betreffend die mehrjährige Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung mit der FH OÖ Studienbetriebs GmbH betreffend den Lehrgang "sozialpädagogische(r) FachbetreuerIn" gem. § 14a Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) in den Jahren 2010 bis 2014

[JW-490.073/322-2010-Mit]


Mit dem Oö. Sozialberufegesetz wurde das Berufsbild "Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Jugendwohlfahrt" geschaffen. Erklärtes Ziel bei der Umsetzung des Oö. SBG ist es, eine qualifizierte "Leitausbildung" für sozialpädagogische Fachkräfte der Jugendwohlfahrt in Oberösterreich zu etablieren und diese im öffentlichen Bildungssystem zu verankern.

Es besteht ein besonderer Bedarf an sozialpädagogischen FachbetreuerInnen in der Jugendwohlfahrt. Um diesen Bedarf nachhaltig und bedarfsgerecht abzudecken, hat die FH in Abstimmung mit der Abteilung Jugendwohlfahrt, den Lehrgang "sozialpädagogische(r) FachbetreuerIn" gem. § 14a Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) i.d.F. BGBl. I. 2/2008 entwickelt. Dieser Lehrgang entspricht in vollem Umfang dem Oö. Sozialberufegesetz (Oö. SBG).

Der Start dieses Lehrgangs ist ein richtungsweisender Schritt einer Qualitätsoffensive im Bereich der Ausbildung für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendwohlfahrt. Die Implementierung des Lehrgangs an der FH stellt einen österreichweit vorbildlichen Meilenstein auf dem Weg zur Professionalisierung in der Sozialpädagogik dar.

Durch diesen Lehrgang wird der Übergang zu einem einheitlichen flächendeckenden Ausbildungsprofil ermöglicht. Die FH OÖ Studienbetriebs GmbH ist eine anerkannte Institution im Bildungswesen mit erprobter und verlässlicher Qualität. Die ECTS Bewertung der Lehrveranstaltung ermöglicht eine Vergleichbarkeit mit EU-Ausbildungen und ermöglicht die Durchlässigkeit zu anderen Ausbildungen des Oö. SBG sowie die Anrechenbarkeit in Hinblick auf ein Bakkalaureat.

Für die Umsetzung und finanzielle Absicherung der erforderlichen Lehrgänge soll die beiliegende mehrjährige Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Jährlich sollen zwei Lehrgänge, jeweils am Standort Linz und außerhalb des Zentralraums abwechselnd in Vollform und berufsbegleitend angeboten werden. Die Studiendauer beträgt fünf Semester mit jeweils 1.200 Stunden Theorie und Praxis. Die gegenständliche Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung beginnt am 01.03.2009 und endet am 28.02.2014. Das Land OÖ stellt pro Lehrgang (Kohorte) und Ausbildungsjahr (das sind zwei Semester) einen Betrag von derzeit € 197.559,00 zur Verfügung. Der Finanzierungsbeitrag wird für jeden Lehrgang für jeweils vier Semester geleistet, da das fünfte Semester sich praktisch zur Gänze in der praktischen Ausbildung erschöpft.

Gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich dürfen rechtsverbindliche Verpflichtungen, welcher Art immer, zur Leistung von Ausgaben, die das Land über das laufende Verwaltungsjahr hinaus belasten, nur mit Genehmigung des Landtags eingegangen werden.

Die Oö. Landesregierung beantragt, der Hohe Landtag möge gemäß § 25 Abs. 5 Landtagsgeschäftsordnung davon absehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zuzuweisen und den Abschluss der beiliegenden mehrjährigen Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung mit der FH OÖ Studienbetriebs GmbH genehmigen.

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Linz, am 14. Juni 2010

Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landeshauptmann-Stellvertreter



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