Beilage 187/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Kontrollausschusses
betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem BAGS-KV"


[Landtagsdirektion: L-11027/2-XXVII,

miterledigt
Beilage 177/2010]


Der Kontrollausschuss des Oö. Landtags hat sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2009 mit dem Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem BAGS-KV" befasst. Dabei hat der Kontrollausschuss nachstehende Empfehlungen im Sinn des § 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes beschlossen:

"1. Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den Trägern pro mente OÖ. und EXIT-sozial über die Umsetzung eines Übergangsszenarios, mit dem die beiden Träger innerhalb von etwa 10 Jahren das Gehaltsniveau des BAGSKV erreichen (siehe Berichtspunkt 6.2.; Umsetzung ab sofort)

2. Zurverfügungstellung der nötigen Budgetmittel für 2009, damit die Leistungserbringung nicht gefährdet wird (siehe Berichtspunkt 9.2.; Umsetzung ab sofort)

3. Umsetzung des Normkostenmodells und regelmäßige Evaluierung (siehe Berichtspunkt 2.2.; Umsetzung kurzfristig)"

Der Oö. Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 19. April 2010 bis 18. Mai 2010 eine Folgeprüfung im Sinn des § 4 Abs. 3 Z. 3a des Oö. Landesrechnungshofgesetzes durchgeführt und seinen diesbezüglichen - mit 21. Juni 2010 datierten - Bericht dem Oö. Landtag übermittelt. Dieser Bericht wurde als Beilage 177/2010 dem Kontrollausschuss zugewiesen.

Der Kontrollausschuss hat den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist daher gemäß § 24 Abs. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 dem Landtag mit einem Ausschussantrag vorzulegen.

Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen:

1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem BAGS-KV" wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt.


Linz, am 1. Juli 2010

Mag. Steinkellner

Kapeller

Obmann

Berichterstatter



 

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