Beilage 186/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Kontrollausschusses
betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Umsetzung der Oö. Spitalsreform"


[Landtagsdirektion: L-11025/2-XXVII,

miterledigt
Beilage 162/2010]


Der Kontrollausschuss des Oö. Landtags hat sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2009 mit dem Bericht des Oö. Landesrechnungshofes über die Initiativprüfung "Umsetzung der Oö. Spitalsreform" befasst. Dabei hat der Kontrollausschuss nachstehende Empfehlung im Sinn des § 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes beschlossen:

"Weitere Forcierung der Erbringung tagesklinischer Leistungen und Etablierung der entsprechenden Strukturen bei Neu-, Zu- und Umbauten (siehe Pkt. 25.2.; Umsetzung ab sofort)."

Der Oö. Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 26. April 2010 bis 21. Mai 2010 (mit Unterbrechungen) eine Folgeprüfung im Sinn des § 4 Abs. 3 Z. 3a des Oö. Landesrechnungshofgesetzes durchgeführt und seinen diesbezüglichen - mit 7. Juni 2010 datierten - Bericht dem Oö. Landtag übermittelt. Dieser Bericht wurde als Beilage 162/2010 dem Kontrollausschuss zugewiesen.

Der Kontrollausschuss hat den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist daher gemäß § 24 Abs. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 dem Landtag mit einem Ausschussantrag vorzulegen.

Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen:

1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Folgeprüfung "Umsetzung der Oö. Spitalsreform" wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt.


Linz, am 1. Juli 2010

Mag. Steinkellner

Dr. Aichinger

Obmann

Berichterstatter



 

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