Beilage 156/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Kontrollausschusses
betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Mobile Dienste in OÖ"

[Landtagsdirektion: L-11020/3-XXVII,
miterledigt Beilage 105/2010]


Der Oö. Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 18. Dezember 2009 eine Initiativprüfung im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes durchgeführt.

Gegenstand der Prüfung waren die mobilen Dienste in OÖ, schwerpunktmäßig beschäftigte sich der Landesrechnungshof dabei mit dem Versorgungsangebot an Mobiler Betreuung und Hilfe (MBH) und sozialer Hauskrankenpflege (HKP). Er setzte sich mit den Planungszielen zur Umsetzung der Strategie "mobil vor stationär" sowie der konkreten Struktur und Organisation der Leistungen auseinander. Im Zuge der Prüfung führte der Landesrechnungshof Gespräche mit allen Regionalen Trägern sozialer Hilfe (15 Sozialhilfeverbände und die drei Statutarstädte Linz, Steyr und Wels), die für die Erbringung dieser mobilen Dienste verantwortlich sind.

Der Oö. Landesrechnungshof hat dem Landtag seinen mit 29. März 2010 datierten Bericht über diese Initiativprüfung übermittelt, der als Beilage 105/2010 dem Kontrollausschuss zugewiesen wurde.

Der Kontrollausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist daher gemäß § 24 Abs. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 dem Landtag mit einem Ausschussantrag vorzulegen.

Der Oö. Landesrechnungshof fasst seinen Bericht wie folgt zusammen:

"(1) Finanzierungslast liegt überwiegend beim Land OÖ bzw. Oö. Gesundheitsfonds; Leistungsverantwortung für mobile Dienste liegt allein bei den Regionalen Trägern

Die mobilen Dienste in OÖ umfassen die (soziale) Hauskrankenpflege (HKP), die Mobile Betreuung und Hilfe (MBH) und die Familienhilfe. Der Schwerpunkt der Initiativprüfung lag auf der Finanzierung sowie der bedarfsgerechten Planung und Organisation der Bereiche HKP und MBH. Gem. Oö. SHG 1998 sind die Regionalen Träger Sozialer Hilfe (RTSH) - d.s. 15 Sozialhilfeverbände und die drei Statutarstädte Linz, Steyr und Wels - für die Leistungserbringung verantwortlich. Aufgabe des Landes OÖ ist die Festlegung von landesweit einheitlichen qualitativen und quantitativen Mindeststandards. Zur Finanzierung der MBH leistet das Land eine Förderung im Ausmaß von 50 % der Ausgaben, die nicht durch Kundenbeiträge gedeckt sind. Bei der (sozialen) HKP werden diese Ausgaben zur Gänze vom Oö. Gesundheitsfonds getragen. Ungeachtet der erheblichen Finanzierungsleistungen ist nach Ansicht des LRH eine landesweit einheitliche Weiterentwicklung wesentlich von der Überzeugungskraft der Abteilung Soziales und der Bereitschaft der RTSH zur Umsetzung entsprechender Vorgaben abhängig.

(2) Strategisches Ziel des Landes OÖ ist "mobil vor stationär"; 2008 nur durchschnittlich 53 Betreuungsstunden pro Kunde in OÖ verfügbar

Die Umsetzung des strategischen Ziels "mobil vor stationär" aus dem Oö. SHG 1998 findet sich nachhaltig im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) 2006, der die konkrete Planung für das Leistungsangebot im Bereich der HKP und MBH bis 2015 vorgibt. Mit dem BEP hat das Land OÖ die Planwerte für ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot vorgegeben, die von den RTSH in ihren Regionen entsprechend umzusetzen sind. Bis 2015 ist im Vergleich zum tatsächlichen Angebot 2008 eine Aufstockung um rd. 870.000 Leistungsstunden vorgesehen. Im Jahr 2008 standen im Durchschnitt in OÖ pro Kunde jährlich rd. 53 Stunden an Betreuungsleistung zur Verfügung, das ist rd. 1 Stunde pro Woche (in den übrigen Bundesländern lag die durchschnittliche jährliche Betreuungszeit bei 119 Stunden). Auch wenn derzeit noch rd. 80 % der Betreuung von Angehörigen geleistet wird, ist nach Ansicht des LRH der weitere Ausbau der mobilen Dienste notwendig. Damit die bestehenden regionalen Versorgungsunterschiede ausgeglichen werden können, muss ein einheitliches Verständnis über den zu deckenden Bedarf entwickelt werden.

(3) Massiver Anstieg der Ausgaben bis 2015 zu erwarten; Finanzierung nicht gesichert

Durch den Ausbau der HKP und der MBH stiegen die Ausgaben seit 1998 beinahe auf das Dreifache. Im Sozialbudget des Landes OÖ bzw. beim Oö. Gesundheitsfonds erhöhten sich die Finanzierungsbeiträge 2008 auf rd. 31,1 Mio. Euro. Mit einem weiteren Ausbau entsprechend dem BEP 2006 ist für 2015 mit Ausgaben von rd. 53,2 Mio. (+71 %) zu rechnen. Der LRH empfahl, sich umgehend mit der Finanzierung dieser zur Entlastung des teuren stationären Pflege- und Gesundheitsbereiches notwendigen Leistungsausweitungen zu befassen. Empfehlenswert sind Lösungen, die sicherstellen, dass die für Pflege eingesetzten Steuermittel auch ins Pflegesystem einfließen (z.B. "Pflegescheck-System"). Darüber hinaus sollte der sozial gestaffelte, einkommensabhängige Kundenbeitrag so gestaltet werden, dass er einen adäquaten Gegenwert für die Betreuungsleistung darstellt.

(4) Unterschiedliche Betreuung in OÖ je nach Wohnort; mit Normkostenmodell und Koordinationsfunktion soll Vereinheitlichung der Leistungen erreicht werden

Die RTSH beauftragten zum Prüfungszeitpunkt insgesamt 13 Anbieterorganisationen mit der Leistungserbringung. Drei RTSH setzten auch eigenes Personal ein. Von den 13 Anbieterorganisationen waren einzelne landesweit und andere nur bei einzelnen RTSH tätig. Ihre regionale Verteilung hat sich historisch entwickelt. Die Prüfung zeigte deutliche Unterschiede sowohl beim Leistungsumfang, bei der Organisation der Leistungserbringung und -abrechnung als auch bei den anfallenden Kosten. Die Abteilung Soziales (SO) arbeitet derzeit zur Verbesserung der Steuerung und Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Versorgungsqualität an der Einführung eines "Normkostenmodells" ("gleicher Preis für gleiche Leistung"). Eine Koordination für Betreuung und Pflege wird seit September 2009 sukzessive landesweit implementiert. Oberste Priorität sollte nach Ansicht des LRH die Sicherstellung eines landesweit einheitlichen Versorgungsangebotes für die oö. Bevölkerung haben. Die tatsächlichen Steuerungseffekte der geplanten Projekte können erst nach deren Umsetzung beurteilt werden. Mit der vorgesehenen Definition und dem Austausch steuerungsrelevanter Kennzahlen zwischen der Abteilung SO und den RTSH könnte auch deren Position gegenüber den gut vernetzten Leistungserbringern gestärkt werden.

(5) Zusammenfassend gab der LRH folgende Empfehlungen ab:

I. Weiterer bedarfsorientierter Ausbau der mobilen Dienste zur Entlastung der stationären Strukturen und zur langfristigen Absicherung der von Angehörigen erbrachten Betreuungsleistung (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6, 7.2./S. 14, 8.2./S. 15 und 9.2./S. 16; Umsetzung ab sofort)

II. Sicherstellung der notwendigen Finanzmittel für den weiteren Ausbau der mobilen Dienste und adäquate Gestaltung der Kundenbeiträge (siehe Berichtspunkte 3.2./S. 8, 4.2./S. 10 und 5.2./S. 11; Umsetzung ab sofort)

III. Stärkere Professionalisierung des Systems zur Gewährleistung landesweit einheitlicher qualitativer und quantitativer Mindeststandards

1. Sicherstellen eines landesweit einheitlichen Betreuungsangebotes für die Kundinnen und Kunden (siehe Berichtspunkt 13.2./S. 22; Umsetzung ab sofort)

2. Einführung des Normkostenmodells und eines entsprechenden Controllingsystems (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6, 14.2./S. 23 und 15.2./S. 24; Umsetzung ab sofort)

3. Einsatz von Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren für Betreuung und Pflege bei allen RTSH (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6 und 15.2./S. 24; Umsetzung ab sofort)

4. Verbesserter Informationsaustausch und mehr Transparenz zwischen der Abteilung SO und den RTSH (siehe Berichtspunkte 6.2./S. 12, 11.2./S. 20 und 12.2./S. 21; Umsetzung ab sofort)"

Als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinn des § 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes wurden vom Kontrollausschuss festgelegt:

1. Weiterer bedarfsorientierter Ausbau der mobilen Dienste zur Entlastung der stationären Strukturen und zur langfristigen Absicherung der von Angehörigen erbrachten Betreuungsleistung (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6, 7.2./S. 14, 8.2./S. 15 und 9.2./S. 16; Umsetzung ab sofort)

2. Sicherstellung der notwendigen Finanzmittel für den weiteren Ausbau der mobilen Dienste und adäquate Gestaltung der Kundenbeiträge (siehe Berichtspunkte 3.2./S. 8, 4.2./S. 10 und 5.2./S. 11; Umsetzung ab sofort)

3. Stärkere Professionalisierung des Systems zur Gewährleistung landesweit einheitlicher qualitativer und quantitativer Mindeststandards

3.1. Sicherstellen eines landesweit einheitlichen Betreuungsangebotes für die Kundinnen und Kunden (siehe Berichtspunkt 13.2./S. 22; Umsetzung ab sofort)

3.2. Einführung des Normkostenmodells und eines entsprechenden Controllingsystems (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6, 14.2./S. 23 und 15.2./S. 24; Umsetzung ab sofort)

3.3. Einsatz von Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren für Betreuung und Pflege bei allen RTSH (siehe Berichtspunkte 2.2./S. 6 und 15.2./S. 24; Umsetzung ab sofort)

3.4. Verbesserter Informationsaustausch und mehr Transparenz zwischen der Abteilung SO und den RTSH (siehe Berichtspunkte 6.2./S. 12, 11.2./S. 20 und 12.2./S. 21 Umsetzung ab sofort)

Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen:

1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Mobile Dienste in OÖ" sowie die Festlegungen des Kontrollausschusses werden zur Kenntnis genommen.

2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt.

3. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der vom Kontrollausschuss festgelegten Empfehlungen zu veranlassen.

Linz, am 20. Mai 2010

Mag. Steinkellner

Makor

Obmann

Berichterstatter




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