Beilage 155/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Kontrollausschusses
betreffend den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Förderung von Anti Atom Vereinen"

[Landtagsdirektion: L-11021/3-XXVII,
miterledigt Beilage 100/2010]


Der Oö. Landesrechnungshof hat mit Unterbrechungen in der Zeit vom 10. Juni 2009 bis 17. September 2009 eine Initiativprüfung im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes durchgeführt.

Gegenstand der Prüfung war die Förderung von Anti Atom Vereinen durch das Land Oberösterreich. Nicht Gegenstand der Prüfung waren Prüfungshandlungen bei ausländischen Fördernehmern vor Ort.

Der Oö. Landesrechnungshof hat dem Landtag seinen mit 10. April 2010 datierten Bericht über diese Initiativprüfung übermittelt, der als Beilage 100/2010 dem Kontrollausschuss zugewiesen wurde.

Der Kontrollausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist daher gemäß § 24 Abs. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 dem Landtag mit einem Ausschussantrag vorzulegen.

Der Oö. Landesrechnungshof fasst seinen Bericht wie folgt zusammen:

"(1) Im Rahmen der Anti Atom Politik des Landes OÖ werden Vereine mit der generellen oder teilweisen Zielsetzung der Verhinderung der Atomkraftnutzung gefördert. Der LRH hat sich in der gegenständlichen Prüfung mit den Förderungen des Landes OÖ ab 1.7.2006 befasst.

(2) Es wurden insgesamt 13 Vereine, davon 5 Vereine mit Sitz in Oberösterreich und 8 Vereine mit Sitz in der Republik Tschechien (Südböhmen) durch das Land OÖ gefördert. In Summe wurden rd. 996.100,- Euro Projektförderungen im oben genannten Zeitraum an die Vereine vergeben. Daneben gewährte das Land OÖ in den Jahren 2006 bis 2008 jährlich zusätzlich jeweils rd. 88.300,- Euro aus der allgemeinen Vereinsförderung.

(3) Der LRH bewertete nicht die politischen Entscheidungen, die Anti Atom Offensive durchzuführen. Er beurteilte die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Förderungsmittel im Wirkungszusammenhang der Tätigkeit der Vereine. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Vereine die Fördermittel grundsätzlich widmungsgemäß verwendet haben. Bezüglich der tschechischen Vereine fußt dieses Prüfurteil des LRH wesentlich auf der Beurteilung des internen Kontrollsystems des Büros des Anti Atom Beauftragten.

(4) Die sogenannte Anti Atom Offensive des Landes ist ein Bündel unterschiedlichster Maßnahmen und Aktivitäten des Landes und der geförderten Vereine. Die durchgeführten Aktivitäten stützten sich im Wesentlichen auf Resolutionen des Landtags, Teilnahme am sogenannten Anti Atom Gipfel sowie die Installierung eines unabhängigen Anti Atom Beauftragten. Eine übergeordnete Gesamtstrategie für die Anti Atom Offensive ist dem LRH im Zuge der Prüfung nicht bekannt geworden. Er hielt es für sinnvoll, eine derartige Strategie zu entwickeln, um ein zielgerichtetes und effizientes Zusammenwirken aller Akteure zu ermöglichen. Der Anti Atom Beauftragte gab lediglich Ziele im Zusammenwirken mit dem Strategiebeirat für die geförderten Vereine in einzelnen Projekten vor.

(5) Aus Sicht des LRH wurden die wesentlichen Zielsetzungen des Landes, nämlich Nichtinbetriebnahme des AKW Temelin und Verbesserung der Sicherheitsstandards für das AKW (Melker Prozess) bisher nicht erreicht.

(6) Die Vereine zeigten außerdem teilweise wenig Bereitschaft für Kooperationen und die Nutzung von möglichen Synergien.

(7) Die allgemeine Vereinsförderung sollte nach Ansicht des LRH in eine transparente, im Vorhinein steuerbare, für alle oberösterreichischen Anti Atom Vereine verfügbare Projektförderung mit festgelegten und messbaren Zielen umgewandelt werden.

(8) Die Vereine deckten ein großes, sich teilweise überschneidendes Aktivitätsportfolio ab. Der LRH war der Ansicht, dass eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung durch eine thematische Entflechtung der Projekte (max. 2 Vereine pro Projektthema) erreicht werden kann.

(9) Der LRH empfahl:

I. Formulierung der über die einzelnen Maßnahmen und Beschlüsse hinausgehende Gesamtstrategie innerhalb der Anti Atom Offensive. (siehe Pkte. 40.2. und 1.2.; Umsetzung mittelfristig);

II. Weitere Entflechtung des Aktivitätsportfolios der Vereine in der Projektförderung, Einstellen der Förderung bestimmter Aktivitäten. (siehe Pkte. 35.2. und 36.2.; Umsetzung mittelfristig);

III. Explizite Festlegung in den bestehenden Zusatzrichtlinien der Anti Atom Offensive, dass das Land keine illegalen Aktivitäten fördert. (siehe Pkt. 41.2.; Umsetzung ab sofort);

IV. Weitere Forcierung der Projektförderung gegenüber der allgemeinen Vereinsförderung. (siehe Pkt. 33.2.; Umsetzung mittelfristig);

V. Beibehaltung der Fördermitteldeckelung, darüber hinaus sollten Fördermittel von Vereinen, die aus der Anti Atom Offensive ausscheiden, nicht mehr eingesetzt werden. (siehe Pkte. 4.2 und 40.2.; Umsetzung ab sofort);

VI. Verbesserung der Aussagekraft und Kontrollierbarkeit der Projektendberichte und eine interne Evaluierung der Projekte auf Basis dieser verbesserten Endberichte. (siehe Pkt. 32.2.; Umsetzung ab sofort);

VII. Verstärkte Zusammenarbeit, Koordination und Kooperation sowohl auf Ebene der geförderten Vereine als auch auf Ebene der gesamten Anti Atom Offensive des Landes mit Vereinen und Förderstellen in anderen Bundesländern und beim Bund. (siehe Pkt. 1.2.; Umsetzung mittelfristig)."

Als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinn des § 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes wurden vom Kontrollausschuss festgelegt:

1. Formulierung der über die einzelnen Maßnahmen und Beschlüsse hinausgehende Gesamtstrategie innerhalb der Anti Atom Offensive. (siehe Pkte. 40.2. und 1.2.; Umsetzung mittelfristig);

2. Weitere Entflechtung des Aktivitätsportfolios der Vereine in der Projektförderung, Einstellen der Förderung bestimmter Aktivitäten. (siehe Pkte. 35.2. und 36.2.; Umsetzung mittelfristig);

3. Explizite Festlegung in den bestehenden Zusatzrichtlinien der Anti Atom Offensive, dass das Land keine illegalen Aktivitäten fördert. (siehe Pkt. 41.2.; Umsetzung ab sofort);

4. Weitere Forcierung der Projektförderung gegenüber der allgemeinen Vereinsförderung. (siehe Pkt. 33.2.; Umsetzung mittelfristig);

5. Beibehaltung der Fördermitteldeckelung, darüber hinaus sollten Fördermittel von Vereinen, die aus der Anti Atom Offensive ausscheiden, nicht mehr eingesetzt werden. (siehe Pkte. 4.2 und 40.2.; Umsetzung ab sofort);

6. Verbesserung der Aussagekraft und Kontrollierbarkeit der Projektendberichte und eine interne Evaluierung der Projekte auf Basis dieser verbesserten Endberichte. (siehe Pkt. 32.2.; Umsetzung ab sofort);

7. Verstärkte Zusammenarbeit, Koordination und Kooperation sowohl auf Ebene der geförderten Vereine als auch auf Ebene der gesamten Anti Atom Offensive des Landes mit Vereinen und Förderstellen in anderen Bundesländern und beim Bund. (siehe Pkt. 1.2.; Umsetzung mittelfristig).

Der Kontrollausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen:

1. Der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Initiativprüfung "Förderung von Anti Atom Vereinen" sowie die Festlegungen des Kontrollausschusses werden zur Kenntnis genommen.

2. Dem Oö. Landesrechnungshof wird für seinen Bericht gedankt.

3. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bis zur Folgeprüfung die Umsetzung der vom Kontrollausschuss festgelegten Empfehlungen zu veranlassen.

Linz, am 20. Mai 2010

Mag. Steinkellner

Schwarz

Obmann

Berichterstatterin




Trennlinie seitenanfang