Beilage 152/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Finanzausschusses
betreffend einer Haftungsübernahme

[Landtagsdirektion: L-459/1-XXVII,
miterledigt Beilage 130/2010]


Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. März 2010 unter anderem beschlossen, dass die an 165 Fördernehmer für die Errichtung von Miet-/Mietkaufwohnungen und Eigentumswohnungen bereits zugesicherten Direktdarlehen des Landes Oberösterreich mit einem Volumen von ca. 156 Mio. Euro, vorbehaltlich der Zustimmung der Fördernehmer, auf annuitätenbezuschusste, die Förderdarlehen substituierende Bankdarlehen umgestellt werden. Weiters wurde die Direktion Finanzen beauftragt, im Zuge der Umstellung der Direktdarlehen des Landes Oberösterreich auf annuitätenbezuschusste Bankdarlehen, eine Ermächtigung der Oö. Landesregierung zur Gewährung einer Landeshaftung in Höhe von insgesamt ca. 156 Mio. Euro beim Oö. Landtag zu beantragen.

Die Umstellung der Direktdarlehen des Landes Oberösterreich auf annuitätenbezuschusste, die Förderdarlehen substituierende Bankdarlehen wurde beschlossen, da die vom Wohnbauressort getätigten ursprünglichen Darlehenszusagen unter der Annahme erfolgten, dass beginnend mit dem Voranschlag 2010 die Budgetmittel der Wohnbauförderung entsprechend erhöht werden, was jedoch derzeit auf Grund der schwierigen durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte finanziellen Situation nicht möglich ist. Es käme daher ohne Umstellung zu entsprechend langen Wartezeiten bei der Zuteilung der Investitionsdarlehen.

Der Finanzausschuss beantragt, der Oö. Landtag möge die Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für im Rahmen der Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2009 bezuschusste Darlehen im Gesamtausmaß von bis zu 156 Mio. Euro beschließen.

Linz, am 20. Mai 2010

Mag. Strugl

Mag. Stelzer

Obmann

Berichterstatter




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