Beilage 150/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport
betreffend eine gesetzliche Verankerung von Schülerinnen- und Schülerparlamenten

[Landtagsdirektion: L-471/2-XXVII,
miterledigt Beilage 145/2010 ]


Derzeit umfassen die rechtlichen Möglichkeiten der Schülerinnen- und Schülervertretungen einzelner Schulen (siehe § 58 SchUG) vor allem Beratungsrechte gegenüber der Schulleitung und dem Schulgemeinschaftsausschuss.

Die Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen der Schülerinnen- und Schülervertretungen während der Unterrichtszeit hängt zur Zeit entscheidend von den Direktorinnen und Direktoren ab. Einen expliziten Anspruch der Schülerinnen- und Schülervertretungen auf die Durchführung von Veranstaltungen während der Unterrichtszeit oder ein Kontingent an Unterrichtsstunden für derartige Veranstaltungen gibt es nicht.

Dabei sollten auch Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich direkt an der Schule organisieren, absprechen und koordinieren zu können, um sich aktiv in die Schulgemeinschaft einzubringen. Gerade in Zeiten, wo bildungspolitisch oder innerschulisch viel in Bewegung ist, soll es ein gesetzlich verankertes Gremium geben, über welches Schülerinnen und Schüler in geeignetem Rahmen Informationen erhalten.

Diese Voraussetzungen erfüllt das sogenannte Schülerinnen- und Schülerparlament an der Schule. Hierbei handelt es sich um die Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler einer Schule, unter Vorsitz der örtlichen Schülerinnen- und Schülervertretung, im Ausmaß von drei bis sechs Unterrichtseinheiten. Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen des Schülerinnen- und Schülerparlaments die Möglichkeit haben, unabhängig von der Schulleitung und vom Lehrkörper zu diskutieren und Meinungen zu bilden. Es werden aktuelle innerschulische Themen oder Schüleranliegen diskutiert, schulrechtliche Informationen und Informationen zur aktuellen Bildungspolitik vermittelt, sowie meist ein Schwerpunktthema durch ausgewiesene Gastreferenten (seitens der Kammern, durch Literaten, durch Personen des öffentlichen Lebens, etc.) behandelt. Die Zurverfügungstellung von Unterrichtsstunden für diesen Zweck ist gerade deshalb sinnvoll, weil dies die ausnahmslose Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler einer Schule garantiert.

Durch das Schülerinnen- und Schülerparlament werden Eigenverantwortung, im Sinne der politischen Bildung politisches Interesse, sowie das Verständnis für demokratische Prozesse unter den Schülerinnen und Schülern gefördert.

Im Schuljahr 2008/2009 fanden, nach einer Erhebung der Landesschülervertretung Oberösterreich (LSV OÖ), bereits 37 Schülerinnen- und Schülerparlamente an 29 der knapp über hundert Höheren Schulen Oberösterreichs statt. Die große Zahl bereits vieler erfolgreich abgehaltener Schülerinnen- und Schülerparlamente zeigt deutlich, dass letzteres eine bewährte Möglichkeit ist, einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung des Schulalltages einzubeziehen und politische Bildung in lebendiger Form zu vermitteln.

Das zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur möge demnach eine gesetzliche Grundlage für das Schülerinnen- und Schülerparlament an der Schule schaffen und den Schülerinnen- und Schülervertretungen über das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) ein Kontingent von mindestens sechs Unterrichtseinheiten pro Semester zur Durchführung von Schülerinnen- und Schülerparlamenten zugestehen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Schülerinnen- und Schülerparlamente voranzutreiben und die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen.

Linz, am 20. Mai 2010

Dr. Aichinger

Mag. Baier

Obmann

Berichterstatter




Trennlinie seitenanfang