Beilage 149/2010 zu den Wortprotokollen Bericht des Sozialausschusses betreffend den Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2008 [Landtagsdirektion: L-456/1-XXVII, miterledigt Beilage 127/2010 ] Gemäß § 11 Z. 1 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, LGBl. Nr. 2/2006 in der Fassung LGBl. Nr. 5/2008, ist der Oö. Gesundheitsfonds verpflichtet, jährlich dem Landtag im Weg der Landesregierung einen Bericht über die Gebarung und Tätigkeit des Fonds zu erstatten. Der Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2008 wurde gemäß § 2 Abs. 2 Z. 8 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz von der Gesundheitsplattform am 29. Juni 2009 genehmigt. Der Bericht hat folgenden wesentlichen Inhalt: Der Bericht über die Tätigkeit enthält neben der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Organisation des Oö. Gesundheitsfonds - die Organisation und Aufgaben der Organe - die Beschreibung des Systems zur leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung - wesentliche Kennziffern der Fondskrankenanstalten - den Bericht über die Gebarung: Jahreserfolgsrechnung per 31. Dezember 2008 Jahresbestandsrechnung per 31. Dezember 2008 Vergleich Voranschlag - Jahresabschluss 2008 Erläuterungen zum Jahresabschluss 2008
Der Bericht über die Tätigkeit und Gebarung des Oö. Gesundheitsfonds für das Geschäftsjahr 2008, der der Vorlage der Oö. Landesregierung vom 12. April 2010 (Beilage 127/2010 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode) als Subbeilage angeschlossen war, wird zur Kenntnis genommen. Linz, am 20. Mai 2010
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