Beilage 143/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Sozialausschusses
betreffend die ausgewogene Verteilung von Asylwerberinnen und Asylwerbern innerhalb der Europäischen Union

[Landtagsdirektion: L-442/2-XXVII,
miterledigt Beilage 85/2010]

Österreich belegte im Jahr 2009 weltweit unter den 44 Industriestaaten Rang 11 mit 15.830 Asylanträgen. In unmittelbaren Nachbarländern, wie z.B. Deutschland oder Italien, lag die Zahl der Anträge im Verhältnis zur Bevölkerung deutlich niedriger.

Im europäischen Vergleich weist Österreich durchwegs hohe Asylantragszahlen auf. Die Antragszahlen in Österreich sind vom Jahr 2008 auf 2009 um 23 % gestiegen. 2010 konnte jedoch wieder ein rückläufiger Trend registriert werden.

Die Aufnahme von Asylsuchenden kann nicht überproportional einigen wenigen Staaten überlassen bleiben. Alle EU-Länder müssen ihren Beitrag leisten, um eine gerechte Verteilung innerhalb der Europäischen Union zu erreichen.

Auch innerhalb Österreichs ist eine solidarische Verteilung der Asylwerberinnen und Asylwerber wichtig. Jedes Bundesland hat die übernommene Verpflichtung hinsichtlich der Aufnahme einer bestimmten Zahl von Asylwerberinnen und Asylwerbern zu erfüllen. Oberösterreich kommt als eines der wenigen Bundesländer der vorgesehenen Quote nach, sieben Bundesländer hingegen nicht. Auch ein geeigneter Sanktionsmechanismus für den Fall der Nichterfüllung ist zu prüfen.

Es soll auf diese Weise eine ausgewogene Verteilung herbeigeführt werden, um sowohl für die Asylwerberinnen und Asylwerber eine optimierte Unterbringung zu ermöglichen, aber auch die notwendige Rücksicht auf die Menschen in den Aufnahmeländern zu gewährleisten.

Der Sozialausschuss beantragt, der Oberösterreichische Landtag möge beschließen:

1. Die Beilage 143/2010 wird in die Tagesordnung der Landtagssitzung am 6. Mai 2010 aufgenommen.

2. Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,

- dass durch entsprechende Verhandlungen auf EU-Ebene eine ausgewogene Verteilung der in den Mitgliedsstaaten der EU ankommenden Asylwerberinnen und Asylwerber auf die Mitgliedsländer gewährleistet wird, sowie

- dass die zwischen Bund und Ländern getroffene Grundversorgungsvereinbarung für Asylwerberinnen und Asylwerber ausnahmslos von allen Bundesländern eingehalten wird.

Linz, am 6. Mai 2010

Affenzeller Nerat
Obmann Berichterstatter




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