Beilage 117/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend den Denkmalschutz in Hallstatt


Gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.


Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass das Bundesdenkmalamt ganze Ortsteile von Hallstatt ("Ensembles") nur dann unter Denkmalschutz stellen darf, wenn zuvor mit der Gemeinde und den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern ein Einvernehmen über den Umfang des Denkmalschutzes (insbesondere im Innenbereich der Gebäude) hergestellt wurde.

Begründung

Das Bundesdenkmalamt beabsichtigt, in Hallstatt den Ortsteil Markt unter Denkmalschutz zu stellen. Im kommenden Jahr soll dann die Unterschutzstellung der Ortsteile Lahn und Salzberg erfolgen. Insgesamt wäre also beinahe der gesamte Ort Hallstatt davon betroffen.

Stellt das Bundesdenkmalamt ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist jede Veränderung im Inneren und Äußeren, die den Bestand oder die Erscheinung beeinflussen könnte, verboten. Unter Umständen kann auch die Ausstattung oder die Einrichtung davon betroffen sein. Will ein Hauseigentümer oder eine Hauseigentümerin einen Umbau oder eine Sanierung vornehmen, bedarf es neben den bereits geltenden bau- und naturschutzbehördlichen Erfordernissen auch einer eigenen Bewilligung des Bundesdenkmalamts.

Außerdem müssen Organen des Bundesdenkmalamts Besichtigungen, wissenschaftliche Untersuchungen, Restaurierproben und Fotoaufnahmen des denkmalgeschützten (Wohn-)Gebäudes gestattet werden. Durch diese Verpflichtungen und den Umstand, dass die Unterschutzstellung von Amts wegen auch im Grundbuch zu vermerken ist, sehen sich die betroffenen HallstätterInnen massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie befürchten, dass bauliche Veränderungen im Gebäudeinneren gar nicht oder nur mehr unter restriktiven Auflagen vorgenommen werden dürfen und dadurch eine erhebliche Wertminderung ihres Eigentums eintritt.

Eine Unterschutzstellung ganzer Ortsteile hätte aber nicht nur negative Aufwirkungen auf die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Ein Ensembleschutz birgt auch die Gefahr, dass ein historisch gewachsener Gebäudebestand für die Bevölkerung - insbesondere für die jüngere - als Wohnraum unattraktiv wird. Auch Wohnbedürfnisse unterliegen einem Wandel; werden notwendige Adaptierungen bzw. Modernisierungen im Gebäudeinneren erschwert oder gänzlich verhindert, verliert der ganze Ort an Attraktivität. Die Folge wäre, dass noch mehr junge Menschen und Familien dem Ort den Rücken kehren.

Es kann nicht Sinn des Denkmalschutzes sein, leerstehende, unbewohnte Gebäude zu schaffen. Insbesondere wenn Wohngebäude betroffen sind, soll eine Unterschutzstellung nur gemeinsam mit der Bevölkerung vorgenommen werden. Die Bundesregierung soll daher im Rahmen ihrer politischen und rechtlichen Möglichkeiten auf das Bundesdenkmalamt einwirken, den geplanten Ensembleschutz in Hallstatt nur im Einvernehmen mit der Gemeinde und den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu erlassen. Sollte es zur Erreichung dieses Zieles erforderlich sein, sind die gesetzlichen Regelungen entsprechend anzupassen.

Linz, am 13. April 2010

(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Schenner, Röper-Kelmayr, Jahn, Müllner, Makor, Eidenberger, Affenzeller, Bauer, Kapeller, Rippl, Pilsner, Peutlberger-Naderer, Weichsler-Hauer

(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Stelzer, Hiegelsberger, Aichinger, Frauscher, Dörfel, Hingsamer, Weixelbaumer, Baier, Brunner, Langer-Weninger, Stanek, Weinberger, Peinsteiner, Pühringer

(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)
Reitsamer, Hirz, Wageneder, Buchmayr



Trennlinie seitenanfang