Beilage 115/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags
betreffend Verwaltungsstrafverfahren mit EU- bzw. anderen ausländischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern

Gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.


Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu unternehmen, dass die derzeit bestehenden Probleme bei der Strafverfolgung von Verkehrsdelikten, die von Lenkerinnen und Lenkern von Fahrzeugen mit behördlichen EU-Kennzeichen bzw. anderen ausländischen Kennzeichen begangen werden, möglichst rasch und effizient beseitigt werden, insbesondere durch

1. eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der derzeit unübersichtlichen Rechtslage der bestehenden Rechtshilfe- und Zustellabkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie anderen Staaten und

2. die Schaffung von geeigneten rechtlichen, technischen und faktischen Grundlagen für eine möglichst rasche und formlose Bewältigung und Erledigung einer Vielzahl von Rechtshilfe- und Zustellersuchen in Verkehrsstrafverfahren österreichischer Strafbehörden bei den EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten (besonders bei sogenannten "Massenverfahren").

 

Begründung

In Oberösterreich nimmt eine Vielzahl von Lenkerinnen und Lenkern mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen am Verkehr teil, wobei ein nicht unerheblicher Prozentsatz gegen österreichische Verkehrsvorschriften - hauptsächlich gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen - verstößt.

Insbesondere bei Anlagen von abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen auf Autobahnen (sogenannten "Section Controls") und bei fix installierten Anlagen auf den Hauptverkehrsstrecken werden jedes Jahr tausende EU- bzw. andere ausländische Fahrzeuge wegen Geschwindigkeitsübertretungen von Radarsystemen erfasst und an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden als Verkehrsstrafbehörden erster Instanz zur Anzeige gebracht.

Die zuständigen Strafbehörden stehen jedoch bei der Durchführung von Strafverfahren mit EU- bzw. anderen ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern vor massiven Problemen. 2009 wurden in Oberösterreich 236.034 Geschwindigkeitsübertretungen, die von Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern mit EU- bzw. anderen ausländischen Kennzeichen begangen wurden, registriert; in 112.486 Fällen wurde kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Erhebliche Schwierigkeiten bereiten beispielsweise die Ermittlung der aktuellen Namen und Adressen von Zulassungsbesitzerinnen und Zulassungsbesitzern und Verantwortlichen von juristischen Personen sowie die Zustellung von Strafverfahrensurkunden. In sogenannten "Massenverfahren" bei Anlagen der Section-Control sowie bei fix installierten Radaranlagen mit Tausenden von Anzeigen gegen EU- bzw. andere ausländische Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind diese Probleme faktisch kaum mehr zu bewältigen. Die Folge ist, dass Verkehrsstrafverfahren gegen EU- bzw. andere ausländische Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer teilweise nicht geführt werden können bzw. verjähren - ein Umstand, der sich sehr negativ auf die allgemeine Verkehrssicherheit auswirkt, wenn sich EU- bzw. ausländische Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf diese faktische "Straffreiheit" verlassen (können). Hier besteht eine Ungleichbehandlung.

Verantwortlich dafür ist unter anderem die sehr unübersichtliche und kasuistische Rechtslage der Rechtshilfe- und Zustellabkommen mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Zwar gibt es ein Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, ein Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland sowie bilaterale Amtshilfeabkommen mit einzelnen Ländern (zB mit Lichtenstein, Italien und der Schweiz). Jedoch sind einige Abkommen für Verwaltungsstrafsachen nicht anwendbar bzw. werden von manchen Staaten nicht angewendet. Darüber hinaus ist eine Abwicklung nach den derzeitigen Rechtsvorschriften in ihrer gegenwärtigen Konzeption teilweise sehr formgebunden und daher kaum für "Massenverfahren" geeignet.

Aus diesem Grund wird die österreichische Bundesregierung ersucht, zur Hebung der Verkehrssicherheit in unserem Land alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit durch ein funktionierendes System der Strafverfolgung die derzeit bestehenden gravierenden Probleme bei der Strafverfolgung von Verkehrsdelikten, die von Lenkerinnen und Lenkern von Fahrzeugen mit EU- bzw. anderen ausländischen behördlichen Kennzeichen begangen werden, möglichst rasch und effizient beseitigt werden.

Linz, am 13. April 2010

(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Steinkellner

(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Stelzer, Brunner, Schillhuber, Weixelbaumer, Baier, Weinberger, Frauscher, Ecker, Stanek

(Anm.: SPÖ-Fraktion)
Frais, Pilsner, Müllner, Weichsler-Hauer, Jahn, Peutlberger-Naderer, Rippl, Eidenberger, Schenner, Bauer, Makor, Affenzeller, Kapeller

(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)
Reitsamer, Hirz, Buchmayr, Wageneder



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