Beilage 114/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Vorlage

der Oberösterreichischen Landesregierung
betreffend die Errichtung und Finanzierung der Anton Bruckner Privatuniversität

[KD-410.045/162-2010]


I. Vorbericht:

Nach der Akkreditierung des ehemaligen Brucknerkonservatoriums als Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) soll für den zukünftigen Lehrbetrieb, für Veranstaltungen, Konzerte, Bibliothek und Unterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) ein neues Universitätsgebäude einschließlich Tiefgarage errichtet werden.

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2006 stimmte die Oö. Landesregierung der Beschlussempfehlung des Rates der ABPU, wonach als Standort für einen Neubau der ABPU das Areal "Hagengründe" in Urfahr-West vorzusehen ist, zu.

Am 30. März 2009 nahm die Oö. Landesregierung das Ergebnis des Preisgerichtes des offenen einstufigen Architekturwettbewerbs für den Neubau der ABPU mit dem Siegerprojekt vom "Architekturbüro 1" aus Linz zustimmend zur Kenntnis und stimmte darüber hinaus der Empfehlung des Preisgerichtes zu.

Das betreffende Grundstück für den Neubau der Anton Bruckner Privatuniversität wurde von der Landes-Immobilien GmbH (LIG) auf Grund einer Optionsvereinbarung mit der Merkur-Versicherung am 14. September 2009 erworben. Der Kaufpreis betrug 4,2 Mio. Euro (ohne Nebenkosten).

Gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 des Landesgesetzes über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität stellt das Land Oberösterreich dem Bruckner-Konservatorium die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Liegenschaften, Bauwerke und Räumlichkeiten im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags gegen Entgelt zur Verfügung, weshalb die derzeit im Eigentum der LIG befindliche Liegenschaft an die zu gründende Errichtungsgesellschaft übertragen und in weiterer Folge samt dem zu errichtenden Bauwerk der ABPU im Wege eines Bestandverhältnisses zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Errichtung des Bauwerks soll durch eine zu gründende Tochtergesellschaft der LIG (Errichtungsgesellschaft) erfolgen. Die LIG ist eine 100 %-Tochter der OÖ. Landesholding GmbH, die wiederum zu 100 % im Eigentum des Landes Oberösterreich steht. Die geschätzten Errichtungskosten einschließlich der Kosten für spezifische licht-, ton- und bühnentechnische Ausstattung - ohne Grund- und Aufschließungskosten, Gestaltung des Freiraumes, Kosten durch eine Änderung der Rechtslage und etwaige Kosten durch mögliche Grund- und Bodenmängel oder deren Behebung - des neuen Universitätsgebäudes belaufen sich auf rund 42,9 Mio. Euro (netto, zzgl. Wertsicherung). Die ABPU wird als Mieterin auftreten.

Gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 des Landesgesetzes über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität stellt das Land Oberösterreich der ABPU jährlich die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel nach Maßgabe des vom Oö. Landtag jeweils genehmigten Voranschlags des Landes Oberösterreich zur Verfügung.

 

II. Kosten der Errichtung, Finanzierung:

a) Kosten:

Die Errichtungskosten belaufen sich lt. Kostenschätzung der LIG auf gesamt 42,9 Mio. Euro (exkl. USt., Preisbasis August 2009).

Diese Kostenschätzung schlüsselt sich wie folgt auf:

Errichtungskosten Bauwerk gemäß ÖNORM 1801-1

29.155.000 Euro

Allgemeine Einrichtung

1.150.000 Euro

Außenanlagen (Wiederherstellung des Geländes)

300.000 Euro

Summe - Baukosten

30.605.000 Euro

Projektanten, ÖBA, Nebenkosten ca. 15 %

4.590.000 Euro

abzüglich Eigenleistung ca. 80 % von 3,5 % ÖBA-Anteil

-845.000 Euro

ergibt in Summe:

34.350.000 Euro

   

Passivhaus-Bauweise

2.950.000 Euro

ergibt in Summe Errichtungskosten Bauwerk (exkl. USt.)

37.300.000 Euro

   

Zzgl. spezifische licht-, ton- und bühnentechnische Ausstattung

5.600.000 Euro

   

ergibt in Summe:

(Schätzgenauigkeit +/- 15 %, Preisbasis August 2009)

42.900.000 Euro

Weiters werden seitens des Landes Oberösterreich die in dieser Kostenschätzung nicht enthaltenen Grund- und Aufschließungskosten, Kosten für Gestaltung des Freiraums (auf Grund einer noch erforderlichen Detailplanung), Kosten auf Grund einer möglichen Änderung der Rechtslage sowie Kosten, die auf mögliche Grund- und Bodenmängel oder deren Behebung zurückzuführen sind, finanziert.

Das Investitionsvolumen ist auf Preisbasis August 2009 wertgesichert.

Zur Wertsicherungsmethode wird ausgeführt, dass der jeweilig nominellen Zahlung der Indexwert zum Zeitpunkt der Fälligkeit zuzuordnen ist und die Höhe der zu erfolgenden Zahlung auf die Preisbasis August 2009 abzuwerten ist.

 

b) Finanzierung:

Die Investitionskosten werden von der Errichtungsgesellschaft durch Hereinnahme von Drittmitteln finanziert. Zur Optimierung der Finanzierungskonditionen für diese Drittmittelaufnahme zzgl. der daraus resultierenden Finanzierungskosten soll durch das Land Oberösterreich eine Haftung übernommen werden.

Diese Drittmittelfinanzierung einschließlich Finanzierungskosten sind durch das Land Oberösterreich zu bedecken. Dies erfolgt durch Großmutterzuschüsse sowie durch Mietzahlungen der ABPU an die zu gründende Errichtungsgesellschaft. Die erforderlichen Mittel sind jeweils im Wege des jährlich zu beschließenden Kulturbudgets bereit zu stellen. Als spätester Zeitpunkt für die vollständige Bereitstellung der Landesmittel ist jedenfalls der 31.12.2034 vorzusehen.

Die zur Bedeckung der Kosten des laufenden Betriebes erforderlichen Mittel werden nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 Z. 1 des Landesgesetzes über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität seitens des Landes Oberösterreich nach Maßgabe des vom Landtag jeweils genehmigten Voranschlages zur Verfügung gestellt.

 

III. Die Befassung des Oö. Landtags:

Die sich aus dem unter Punkt II. dargestellten Finanzierungsmodell ergebenden Leistungen des Landes Oberösterreich führen zu Mehrjahresverpflichtungen, welche gemäß § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich der Genehmigung durch den Oö. Landtag bedürfen.

Zur Optimierung der vom Land Oberösterreich zu tragenden Zwischenfinanzierungskosten gibt das Land Oberösterreich Haftungserklärungen ab. Hiezu bedarf die Oö. Landesregierung gemäß Artikel 55 Abs. 5 Oö. L-VG einer Ermächtigung durch den Oö. Landtag.

 

IV. Dringlichkeit:

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit, dh. um Verzögerungen im Projektfortschritt zu vermeiden, wird dem Oö. Landtag vorgeschlagen, gemäß § 26 Abs. 5 Landtagsgeschäftsordnung davon abzusehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.

Es ergeht daher nachstehender

Antrag:

Die Oö. Landesregierung beantragt, der Oö. Landtag möge beschließen:

1. Der in der Vorlage der Oö. Landesregierung enthaltene Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Gemäß § 26 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung wird wegen der Dringlichkeit davon abgesehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.

3. Zur Bedienung der von der zu gründenden Errichtungsgesellschaft zum Neubau der Anton Bruckner Privatuniversität aufzunehmenden Drittmittel leistet das Land Oberösterreich bis spätestens 31.12.2034 Zuschüsse gemäß Pkt. II. des Berichtes.

4. Die Oö. Landesregierung wird ermächtigt, für eine von der zu gründenden Errichtungsgesellschaft zur Planung und Errichtung der Anton Bruckner Privatuniversität hereinzunehmenden Drittmittelfinanzierung gemäß Pkt. II. des Berichtes die Haftung zu übernehmen.

5. Den Mitgliedern der Landesregierung ist im Weg des LIG-Beirats laufend über den Fortschritt des Baugeschehens sowie über die Finanzierung Bericht zu erstatten. Vor der Aufnahme des Baugeschehens ist der Oö. Landesregierung nochmals ein Bericht über die Finanzierung vorzulegen. Zudem ist sowohl dem LIG-Beirat als auch dem Aufsichtsrat der Landesholding laufend über das Baugeschehen zu berichten.

Linz, am 12. April 2010

Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann



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