Beilage 104/2010 zu den Wortprotokollen
des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode



Bericht

des Sozialausschusses
betreffend den Rechenschaftsbericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft über den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009

[Landtagsdirektion: L-435/1-XXVII,
miterledigt Beilage 78/2010]

Gemäß § 10 Abs. 9 Oö. JWG 1991 hat die Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre, einen Rechenschaftsbericht zu erstellen, der von der Landesregierung dem Landtag vorzulegen ist.

Der vorliegende Rechenschaftsbericht gibt Aufschluss über die Tätigkeiten der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft im Berichtszeitraum Jänner 2007 bis Dezember 2009. Er informiert über Schwerpunkte und Projekte, stellt die individuellen Einzelfallhilfen dar und enthält auch Empfehlungen und Anregungen zu verschiedenen kinderrechtlichen Themen.

Der Sozialausschuss beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen:

Der Bericht der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft betreffend den Tätigkeitszeitraum 1. Jänner 2007 - 31. Dezember 2009 wird in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung zur Kenntnis genommen.

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Linz, am 25. März 2010

Affenzeller

Bauer

Obmann

Berichterstatterin




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