Beilage 55/2010 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags

betreffend

eine Stärkung des Arbeitsmarktes und Wirtschaftsstandortes durch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Absicherung für EPU und Mikrounternehmen


Gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

 

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution

 

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die soziale Absicherung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sowie Mikrounternehmen insbesondere durch folgende Maßnahmen verbessert wird, um damit zu einer spürbaren Stärkung des Arbeitsmarktes und Wirtschaftsstandortes beizutragen:

  1. Im Bereich der freiwillige Arbeitslosenversicherung durch Absenkung der Beiträge, Kürzung des Opting-in-/Opting-out-Zeitraumes sowie eine wirksame Verbesserung der Informationsangebote.
  2. Im Bereich der Selbständigenvorsorge durch Umwandlung derselben in ein freiwilliges Modell, dem Angebot ein freiwilliges staatliches Privatpensionsmodell durch die Republik sowie einer grundsätzlichen Absicherung im Alter mit einer staatlichen Sockelpension mindestens in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes.
  3. Im Bereich der Krankenzusatzversicherung durch eine spürbare Beitragssenkung unter gleichzeitiger Ausweitung des leistungsfreien Zeitraumes (Verschiebung des Auszahlungsbeginnes vom 4. Tag auf den 11. Tag des krankheitsbedingten Ausfalles) sowie eine wirksame Verbesserung der Informationsangebote.

 

 

Begründung

 

Unter den österreichischen Gewerbebetrieben bilden die EPU's und Mikrobetriebe einen wesentlichen Stabilitätsfaktor unserer Volkswirtschaft und sichern dabei nicht nur eigene Arbeitsplätze und jene ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern tragen mit ihrer Wirtschaftsleistung massiv zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg und den gesamten nationalen Arbeitsmarkt bei. Gerade in den letzten Jahren und verschärft durch die andauernde Wirtschaftskrise hat sich allerdings die soziale Situation im Bereich der Selbständigen zusehends verschlechtert, was eine erhebliche Bedrohung der wirtschaftlichen Basis bedeutet. Dazu kommt, dass sich neue Modelle aus der jüngeren Vergangenheit zum Teil als unzureichend, respektive unwirksam herausgestellt haben. Es bedarf daher gerade im Bereich der EPU's und Mikrounternehmen einer nachhaltigen Verbesserung der sozialen Situation durch verschiedenste gezielte Maßnahmen.

 

Mit 1. 1. 2009 wurde die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (GSVG) und Freiberufler (FSVG) eingeführt Dabei besteht die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen: ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG, wobei der Beitragssatz 6 % der Beitragsgrundlage beträgt. Die Beitragsgrundlage muss dabei bei Eintritt in die Arbeitslosenversicherung gewählt werden und gilt für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung. Die Opting-In-/Opting-Out-Regelung ist äußerst restriktiv:

 

Eine Anfragebeantwortung des Sozialministers hat gezeigt, dass von rund 360.000 prinzipiell Teilnahmeberechtigten zum Ende des ersten Halbjahres 2009 erst 678 Personen freiwillig arbeitslosenversichert waren; dies entspricht einem Anteil von nicht einmal 0,2%. Diese Situation hat sich bislang nicht verbessert. Es bedarf daher dringend zusätzlicher Anreize wie etwa die Senkung der Beiträge und die Verkürzung des Opting-In/Optin-Out-Zeitraumes auf beispielsweise 5 Jahre, um die Attraktivität dieser Absicherungsvariante spürbar zu fördern und durch Verbesserung der Information dieses Mittel entsprechend beim Kreis der potentiellen TeilnehmerInnen auch zu bewerben.

 

Alle nach GSVG pflichtversicherten Selbstständigen (Gewerbetreibende, Neue Selbstständige, WerkvertragsnehmerInnen) sind darüber hinaus seit 1. 1. 2008 in die neue (verpflichtende) Selbstständigenvorsorge integriert. Zwischenzeitlich ist die Finanz- und Wirtschaftskrise auch ein Offenbarungseid für die private Pensionsvorsorge und alle damit zusammenhängenden Rendite-Erwartungen. Speziell für Kleingewerbetreibende, mit ihren niedrigen Durchschnittspensionen sind die Kapitalmärkte gerade kein geeignetes Instrument zur Altersvorsorge wie sich gezeigt hat. Die Selbständigenvorsorge soll daher gerade für diese in ein freiwilliges Modell umgewandelt werden und durch das Angebot eines - freiwilligen - "staatlichen Privatpensionsmodells" durch die Republik Österreich, also einer privaten Veranlagungsvariante in öffentliche Gelder ähnlich dem System der Bundesschatz-Wertpapiere ersetzt werden. Gleichzeitig muss im Alter eine entsprechende Absicherung unter allen Umständen gewährleistet sein.

 

Bereits länger zurückliegend, per 1. 4. 2007, wurde die Höhe der Beiträge zur freiwilligen SVA-Krankenzusatzversicherung, von 4,5 auf 2,5 % der Beitragsgrundlage herabgesetzt. Trotzdem hat dies bei der Anzahl der Zusatzversicherten nicht den erwünschten Effekt ergeben. Die Auszahlung des Kranken- bzw. Taggeldes bereits ab dem vierten Tag - anstelle einer etwas längeren Wartefrist - ist dabei "historisch" gewachsen und hat ihren Grund in der Orientierung an der Regelung im ASVG. Für die EPU's sollte diese Versicherung jedoch viel mehr eine verlässliche finanzielle Unterstützung bei längerer Krankheit und Spitalsaufenthalten bieten. Um sie daher attraktiver und leistbarer zu gestalten, kann durch eine Verlängerung der Wartefrist eine dafür dringend notwendige Senkung der Beiträge erreicht werden.

 

Linz, am 26. Jänner 2010

 

(Anm.: Fraktion der GRÜNEN)

Hirz, Schwarz, Reitsamer

 

 

(Anm.: ÖVP-Fraktion)

Stelzer, Manhal, Baier, Schwarzbauer, Frauscher, Lackner-Strauss, Reisinger

 

 

 

 

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