Landesgesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert werden
Kurzinformation:
Wie sich insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gezeigt hat, ist oftmals ein rasches Inkrafttreten von Verordnungen erforderlich, um flexibel und zügig auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Aus diesem Grund soll in den entsprechenden Kundmachungsvorschriften der oberösterreichischen Städte und Gemeinden nunmehr ausdrücklich klargestellt werden, dass Verordnungen, die an der Amtstafel oder durch öffentliche Auflage kundgemacht werden, bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft treten können, wenn besondere Gründe (wie zB Gefahr im Verzug) vorliegen.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 07.09.2021
- 14.06.2021 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 1679/2021 (PDF-Dokument 152,68 KB)
- 17.06.2021 Auf Tagesordnung der 57. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 17.06.2021 Zuweisung an Ausschuss für Kommunales und Land- und Forstwirtschaft
- 24.06.2021 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für Kommunales und Land- und Forstwirtschaft
- 24.06.2021 Ausschussbericht Beilage 1712/2021 (PDF-Dokument 160,92 KB)
- 08.07.2021 Auf Tagesordnung der 58. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 08.07.2021 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE / Dagegen: -
- 07.09.2021 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 90/2021
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