Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2022
Kurzinformation:
Das Oö. Landschaftsabgabegesetz regelt die Erhebung einer Abgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Oberösterreich. Um den Gebührentarif an die Inflation anzupassen, beinhaltet § 5 Abs. 2 Oö. Landschaftsabgabegesetz eine Wertsicherungsbestimmung. Falls sich der Jahres-VPI 2015 des zweitvorangegangenen Jahres gegenüber dem Jahres-VPI 2015 des Jahres 2017 um mehr als 5 % geändert hat, ist der Abgabentarif anzupassen.
Der VPI 2015 wurde für das Jahr 2017 im Durchschnitt mit 103,0 ermittelt.
Der VPI 2015 betrug im Durchschnitt des Jahres 2021 111,2.
Die konkrete Änderung des jeweiligen Jahres-VPI 2015 im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 beträgt (kaufmännisch aufgerundet) 8,0 %, eine Kundmachung des angepassten Abgabentarifs müsste demnach vor dem Stichtag 1. Jänner 2023 durch die Landesregierung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich erfolgen.
Die Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit haben aber - insbesondere befeuert durch die dramatische Situation in der Ukraine - zu einer erheblichen Steigerung der Inflation geführt. Es werden bereits in verschiedenen Bereichen staatliche Bemühungen unternommen, um die Teuerungssituation für die Bürger abzumildern. Um dieser Ausgangssituation Rechnung zu tragen, soll in der gegenwärtigen Situation (mit Wirkung zum 1. Jänner 2023) nicht auch noch eine Inflationsanpassung (und damit im Ergebnis eine Abgabenerhöhung) im Bereich der Landschaftsabgabe vorgenommen werden.
Die vorliegende Novelle dient damit der Regelung, dass die im Oö. Landschaftsabgabegesetz vorgesehene Inflationsanpassung des Abgabentarifs nicht bereits per 1. Jänner 2023 stattfindet, sondern erst per 1. Jänner 2024 (im Ausmaß des dann errechneten Prozentsatzes). Weiters soll auch eine laufende (jährliche) Anpassung des Abgabentarifs an die jeweilige Geldwertentwicklung für die Zukunft normiert werden, um so schwellenwertbedingt seltenere, aber dafür deutlichere Tarifanpassungen möglichst zu vermeiden. Die bestehenden Rundungsbestimmungen werden an die künftig jährliche Valorisierung angepasst.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 28.06.2021
- 09.03.2021 Begutachtungsentwurf Begutachtungsentwurf (PDF-Dokument 223,97 KB)
- 06.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Dokument 1,24 MB)
- 08.04.2021 Stellungnahme Bundeskanzleramt (PDF-Dokument 711,96 KB)
- 21.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft - Ergänzung (PDF-Dokument 813,35 KB)
- 17.05.2021 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 1637/2021 (PDF-Dokument 183,36 KB)
- 27.05.2021 Auf Tagesordnung der 56. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 27.05.2021 Zuweisung an
- 10.06.2021 Verhandlungsgegenstand im
- 10.06.2021 Ausschussbericht Beilage 1664/2021 (PDF-Dokument 183,84 KB)
- 17.06.2021 Auf Tagesordnung der 57. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 17.06.2021 Antrag angenommen -
- 28.06.2021 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 64/2021
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