Oö. Bauordnungs-Novelle 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem die Oö. Bauordnung 1994 geändert wird (Oö. Bauordnungs-Novelle 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte der vorliegenden Novelle zur Oö. Bauordnung 1994 sind anzuführen:

  • Erweiterung des Katalogs von Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Oö. Bauordnung 1994;
  • Entfall von Unterlagen, die Bauplatz- und Baubewilligungsanträgen anzuschließen sind und der Baubehörde in öffentlichen Registern zur Verfügung stehen;
  • Entfall der Enteignungsbestimmung für Baulücken;
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Baufreistellung und Ausweitung auf Schutzdächer;
  • Ausweitung der Anzeigepflicht bei nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen Gebäuden und Schutzdächern an Stelle der bisher normierten Bewilligungspflicht;
  • Ausweitung des Katalogs bewilligungs- und anzeigefreier Bauvorhaben;
  • Erleichterungen bei der Einreichung des Bauplans in digitaler Form;
  • Berücksichtigung der Hang- und Oberflächenwassersituation schon in den Einreichunterlagen;
  • Beschleunigung des Bauverfahrens im Fall, dass die entsprechenden raumordnungsrechtlichen Grundlagen noch nicht rechtswirksam, aber bereits absehbar sind;
  • Erweiterung der Einwendungsmöglichkeit hinsichtlich "heranrückender Bebauung" für Betriebe;
  • Schaffung der Möglichkeit, Bauverhandlungen ausnahmsweise nicht an Ort und Stelle durchzuführen;
  • Schaffung der Möglichkeit, Auflagen und Bedingungen in Bauplatz- und Baubewilligungsbescheiden aufzuheben oder abzuändern;
  • Schaffung der Möglichkeit, Abweichungen bei bewilligten Gebäuden auf Grund deren langen zeitlichen Bestands baurechtlich zu sanieren.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 15.06.2021

LGBl. Nr. 55/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren