Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Tourismusgesetz 2018, die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994, das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert und das Oö. Campingplatzgesetz aufgehoben werden (Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Aufnahme einer Legaldefinition des Campierens;
  • Erweiterung der für das Campieren geeigneten Unterkünfte auf Wohnmobile und bestimmte Bauwerke;
  • Beschränkung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung auf grundsätzliche Anforderungen und Delegierung von Detailregelungen an den Verordnungsgeber;
  • Einführung einer größenmäßigen Beschränkung, ab der eine Campingplatzbewilligung benötigt wird;
  • Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Jugendzeltlager, Kurzzeitcampingplätze, Kleinstcampingplätze und Wohnmobilstellplätze;
  • Anordnung einer dinglichen Wirkung von Campingplatzbewilligungen; Entfall der persönlichen Voraussetzungen;
  • Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Gemeinden, für ihr Gebiet oder Teile des Gemeindegebiets ein Verbot des Campierens festzulegen;
  • Anordnung, dass die Bundespolizei im Rahmen ihres Wirkungsbereichs die Behörden beim Vollzug eines Campierverbots zu unterstützen hat;
  • Anpassungen an die Änderung der Rechtslage in vier weiteren Landesgesetzen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 28.06.2021

LGBl. Nr. 62/2021 

Parlamentarisches Verfahren