Oö. Deregulierungsgesetz 2026

Langtitel:
Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Abgabengesetz, die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. EAP-Gesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Oö. Glücksspielautomatengesetz, das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994, das Oö. Jugendschutzgesetz 2001, das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1988, das Oö. Raumordnungsgesetz 1994, das Statut für die Landehauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992 und das Statut für die Stadt Wels 1992 geändert sowie das 1. Oö. Euro-Umstellungsgesetz, das Gesetz über die Gutachterkommission nach dem Stadterneuerungsgesetz und dem Bodenbeschaffungsgesetz, das Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz und das Oö. Biomasseförderungsgesetz aufgehoben werden (Oö. Deregulierungsgesetz 2026)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Aufhebung redundanter abgabenrechtlicher Bestimmungen;
  • Klarstellungen und Rechtsbereinigung in der Oö. Bauordnung 1994;
  • Aufhebung des Beirats nach dem Oö. EAP-Gesetz;
  • Verwaltungsvereinfachungen im Rahmen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehalts-gesetzes 2002, insbesondere durch den Entfall von Melde- und Übermittlungspflichten;
  • Rechtsbereinigung und Verwaltungsvereinfachungen betreffend Oö. Gemeindeordnung 1990 und Stadtstatute 1992, wie zB der Entfall der Schriftlichkeit;
  • Anzeige- anstelle Bewilligungsverfahren bei einem bloßen Standortwechsel eines bereits bewilligten Glücksspielautomaten;
  • Aufhebung von gesonderten Entschädigungsregelungen und des Ersatzes von Reise(Fahrt)auslagen für Vorsitzende und die Mitglieder der Bezirksgrundverkehrs-kommissionen;
  • Einführung eines absoluten Versagungsgrundes zu Verhinderung der Entstehung einer nachteiligen Agrarstruktur;
  • Aufhebung einer nicht mehr zeitgemäßen Ausnahmebestimmung zum Begriff „Erwachsene“ im Oö. Jugendschutzgesetz 2001;
  • Entfall der aufsichtsbehördlichen Genehmigung im § 11 Abs. 5 Oö. Kinderbildungs- und- betreuungsgesetz;
  • Aufhebung einer überholten Berichtsübermittlungspflicht im Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013;
  • Zuständigkeitsübertragung vom Amt der Oö. Landesregierung auf die Bildungsdirektion betreffend die bereits im Ruhestand befindlichen pragmatisierten land- und forstwirt-schaftlichen Lehrpersonen gemäß § 5 Abs. 3 Oö. Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 2013;
  • Aufhebung der im § 30a Oö. Raumordnungsgesetz 1994 verankerten Widmungspflicht für Funkmasten, die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften unterliegen;
  • Aufhebung des 1. Oö. Euro-Umstellungsgesetzes;
  • Aufhebung des Gesetzes über die Gutachterkommission nach dem Stadterneuerungsgesetz und dem Bodenbeschaffungsgesetz;
  • Aufhebung des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes;
  • Aufhebung des Oö. Biomasseförderungsgesetzes.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 31.08.2026

LGBI. Nr. 62/2026 

Parlamentarisches Verfahren