Oö. LuftREnTG-Novelle 2026

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2026 - Oö. LuftREnTG-Novelle 2026)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind daher anzuführen:

  • Implementierung der rechtlichen Grundlagen für die Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank in das Oö. LuftREnTG zur Schaffung einer Datenbasis, die entsprechend einer Empfehlung des Oö. Landesrechnungshofs in weiterer Folge mit anderen Registern verknüpft werden kann
  • Effektuierung des Kontrollsystems zur Überwachung der in § 29a und § 31a Oö. LuftREnTG normierten Pflichten und Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäudegesamt-energieefizienzrichtlinie (EPBD III) an eine Datenbank für die Gesamteffizienz von Gebäuden
  • Anpassungen zur weiteren Digitalisierung von Vollzugsaufgaben
  • Präzisierung der Grundsätze des Oö. LuftREnTG durch ausdrückliche Bezugnahme auf das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle (energy efficiency first-Prinzip)“
  • Verlängerung des Mindestprüfintervalls von Gasanlagen von zwölf auf fünfzehn Jahre

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 26.03.2026

LGBI. Nr. 30/2026 

Parlamentarisches Verfahren