Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz-Novelle 2025

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden (Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz-Novelle 2025)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Aufnahme einer Zielbestimmung, die den verantwortungsvollen Einsatz der finanziellen Mittel für Kinder und die elterliche Verantwortung in den Fokus stellt;
  • Festlegung konkreter Bemühungspflichten betreffend Einsatz der Arbeitskraft sowie der Bereitschaft, sich für die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu qualifizieren;
  • Erweiterung bzw. Konkretisierung der Sanktionsbestimmungen betreffend Einsatz der Arbeitskraft sowie der Bereitschaft, sich für die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu qualifizieren;
  • Neuregelung der Kürzungsstufen;
  • Festlegung, dass Leistungsgewährungen nach einer Einstellung wegen Erreichen der höchsten Kürzungsstufe bei anhaltender Pflichtverletzung erst nach sechs Monaten möglich sind;
  • Klarstellung betreffend Leistungsbeginn bei Weitergewährungsanträgen;
  • Anpassung der datenschutzrechtlichen Regelungen für die automationsunterstützte Verarbeitung im Hinblick auf den Zugriff auf erforderliche Datenbanken über Schnittstellen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 18.12.2025

LGBI. Nr. 98/2025 

Parlamentarisches Verfahren