Oö. Gemeindefinanzzuweisungsgesetz 2025

Langtitel:
Landesgesetz über die Leistung einer Finanzzuweisung an die oberösterreichischen Gemeinden (Oö. Gemeindefinanzzuweisungsgesetz 2025)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
In den vergangenen Jahren haben multiple Krisen auch die öffentlichen Haushalte vor massive Herausforderungen gestellt. Die anhaltende Rezession und die damit verbundenen verminderten Staatseinnahmen in Verbindung mit Preissteigerungen wirken sich im Landes- und in den Gemeindehaushalten aus, da gerade sie es sind, die einen wesentlichen Anteil der öffentlichen Daseinsvorsorge schultern. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden, weshalb das Land Oberösterreich beabsichtigt, den Gemeinden im Jahr 2025 einmalig eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 50 Millionen Euro zu leisten. Die Verwendung dieser Schlüsselzuweisung durch die Gemeinden obliegt im Rahmen der Vorgaben gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes der Entscheidung durch den jeweiligen Gemeinderat. § 12 Abs. 1 F-VG 1948 sieht vor, dass Finanzzuweisungen der Länder an die Gemeinden (unter anderem) als Schlüsselzuweisungen gewährt werden können. Diese ergänzen die Ertragsbeteiligungen und dienen der Bedeckung der allgemeinen Haushaltserfordernisse (Muzak, B-VG6 § 12 F-VG 1948 Rz 2). Aus dem Regelungsregime des § 3 iVm §§ 12 f F-VG 1948 ergibt sich, dass Finanzzuweisungen der Länder an die Gemeinden nur auf Grund einer gesetzlichen Regelung zulässig sind. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die konkret beabsichtigte Leistung einer Schlüsselzuweisung durch das Land Oberösterreich in Form eines Landesgesetzes zu erlassen. Dieser Gesetzentwurf schafft die finanzverfassungsrechtlich notwendige Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Schlüsselzuweisung an die Gemeinden und steckt die wesentlichen Rahmenbedingungen ihrer Gewährung ab.

Einbringer: LAbg. Bgm. Anton Froschauer, Klubobfrau Bgm. KommR Margit Angerlehner, LAbg. Bgm. Christian Mader, Präsident Max Hiegelsberger, LAbg. Bgm. Rudolf Raffelsberger, LAbg. Ing. Mag. Regina Aspalter, LAbg. Bgm. Mag. Günther Lengauer, LAbg. Klaus Mühlbacher, LAbg. Ing. Günther Baschinger, LAbg. Florian Grünberger, LAbg. Wolfgang Stanek, LAbg. KommR Ing. Wolfgang Klinger, LAbg. Peter Handlos, LAbg. David Schießl, LAbg. ÖkR Ing. Franz Graf, LAbg. Stefanie Hofmann, LAbg. KommR Ing. Herwig Mahr, LAbg. Rudolf Kroiß, LAbg. Ing. Michael Fischer, LAbg. Michael Gruber, Zweite Präsidentin Sabine Binder, Klubobmann Thomas Dim

Kundmachungsdatum: 12.06.2025

LGBI. Nr. 47/2025 

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