Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz-Novelle 2025

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 geändert wird (Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz-Novelle 2025)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Erhöhung der Anzahl der Mitglieder in der Gesundheitsplattform und in der Landes-Zielsteuerungskommission;
  • Erreichung eines so hohen Detailgrads in der ambulanten Kapazitätsplanung des RSG, dass ambulante Organisationsformen ohne individuelle Bedarfsprüfung errichtet werden können und ambulante Organisationsformen zumindest auf politischer Bezirksebene geplant werden müssen;
  • Übermittlung der Entwürfe des RSG an den Bund zur Stellungnahme mindestens vier Wochen vor Einbringung zur geplanten Beschlussfassung sowie Behandlung in der Gesundheitsplattform vor Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission;
  • Ausführung der Grundsatzbestimmungen im Ärztegesetz und Zahnärztegesetz hinsichtlich der Ermächtigung des Gesundheitsfonds, auf die von der Ärztekammer bzw. der Zahnärztekammer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zugreifen und diese verarbeiten zu können.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 13.03.2025

LGBl. Nr. 22/2025 

Parlamentarisches Verfahren