Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Die Bezüge der Funktionäre auf Landesebene sind gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) als Prozentsatz des Ausgangsbetrags geregelt. Die jährliche Anpassung dieses Ausgangsbetrags nach § 3 BezBegrBVG erfolgt automatisch und wirkt sich direkt auf die konkreten Bezüge aus. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen ist es jedoch dringend geboten, diesen Mechanismus für das Jahr 2025 zu durchbrechen. Der vorliegende Antrag sieht daher vor, in § 2 Abs 1 Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 festzulegen, dass die automatische Anpassung für das Jahr 2025 zur Gänze entfällt. Damit wird ein klares Zeichen für Sparsamkeit und verantwortungsbewusste Haushaltsführung gesetzt. Diese Maßnahme geht über eine bloße Deckelung oder Reduktion hinaus und vermeidet jeglichen Anstieg der Bezüge in einer Zeit, in der viele Bürger selbst erhebliche finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen. Es handelt sich dabei um eine moralisch gebotene Entscheidung, die Solidarität mit den Menschen in Oberösterreich zeigt und das Vertrauen in die Politik stärkt. Die Streichung der Anpassung auf Landesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Vorbildfunktion der politischen Mandatsträger zu unterstreichen und das Vertrauen der Bevölkerung in verantwortungsbewusste und integre Politik zu stärken.

Einbringer: LAbg. Joachim Aigner, LAbg. Dagmar Häusler BSc., Klubobmann Manuel Krautgartner

Kundmachungsdatum: 23.07.2025

LGBl. Nr. 60/2025 

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