Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern ist im § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) geregelt. Demnach ist dafür einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und andererseits die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen. Dies hätte ohne Gesetzesänderung zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2025 um 4,6 % angehoben werden würden. Der Bundesgesetzgeber plant für das Kalenderjahr 2025 die Anpassung für die Bundesorgane nicht vorzunehmen.

Einbringer: Klubobfrau Bgm. KommR Margit Angerlehner, LAbg. Josef Naderer, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, LAbg. Bgm. Peter Oberlehner, LAbg. KommR Ing. Herwig Mahr

Kundmachungsdatum: 06.02.2025

LGBl. Nr. 12/2025 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren