Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird
Kurzinformation:
Die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern ist im § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) geregelt. Demnach ist dafür einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und andererseits die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen. Dies hätte ohne Gesetzesänderung zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2025 um 4,6 % angehoben werden würden. Der Bundesgesetzgeber plant für das Kalenderjahr 2025 die Anpassung für die Bundesorgane nicht vorzunehmen.
Einbringer: Klubobfrau Bgm. KommR Margit Angerlehner, LAbg. Josef Naderer, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, LAbg. Bgm. Peter Oberlehner, LAbg. KommR Ing. Herwig Mahr
Kundmachungsdatum: 06.02.2025
- 12.12.2024 Einlangen Initiativantrag Beilage 1012/2024 (PDF-Dokument 88,20 KB)
- 12.12.2024 Eingang in der 31. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 12.12.2024 Zuweisung an Verfassungsausschuss
- 16.01.2025 Verhandlungsgegenstand im Verfassungsausschuss
- 16.01.2025 Ausschussbericht Beilage 1019/2025 (PDF-Dokument 89,10 KB)
- 30.01.2025 Auf Tagesordnung der 32. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 30.01.2025 Antrag angenommen - mehrstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne / Dagegen: MFG, NEOS
- 06.02.2025 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 12/2025
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