Oö. KAG-Novelle 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2024)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Implementierung der Möglichkeit, ambulante Betreuungsplätze bis zur Hälfte auf die Mindestbettenanzahl bei den reduzierten Organisationsformen anzurechnen;
  • Konkretisierung der Bestimmungen zur Bedarfsprüfung im Zusammenhang mit den Fällen, in denen der Leistungsumfang per Verordnung für verbindlich erklärt wurde;
  • Anpassung der Partei- und Stellungnahmerechte in den Bedarfsprüfungsverfahren;
  • Umsetzung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen im Ärztegesetz und Zahnärztegesetz für die Zwecke der Datenverarbeitung.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 23.12.2024

LGBl. Nr. 126/2024 

Parlamentarisches Verfahren