Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetz 2024 - Oö. DRAG 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021, das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Landes-Personalvertretungsgesetz, die Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift, das Oö. Bediensteten-Schutzgesetz 2017, das Oö. Mutterschutzgesetz, das Oö. Väter-Karenzgesetz, das Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Gesundheitsholding, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002, das Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz, das Oö. Antidiskriminierungsgesetz und das Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetz 2024 - Oö. DRAG 2024)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Klarstellung hinsichtlich des Verbots der Geschenkannahme zum Schutz der öffentlich Bediensteten und zur Erhöhung der Rechtssicherheit, dass eine Zuwendung (zB eine Spende oder ein Sponsoring) an eine Gebietskörperschaft oder einen sonstigen Rechtsträger, unter gewissen Voraussetzungen kein Geschenk oder sonstiger Vorteil im Sinn des Verbots der Geschenkannahme ist;
  • Anpassung der Bestimmungen zur Urlaubsersatzleistung an die EuGH-Judikatur;
  • Anpassungen im Disziplinarrecht der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für eine Geldbuße und Geldstrafe sowie bei den Verjährungsbestimmungen;
  • Gleichstellung dienstrechtlicher Eingaben und Erklärungen in elektronischer Form mit der Schriftlichkeit;
  • Möglichkeit zur freiwilligen Ablegung der Dienstausbildung;
  • Antragserfordernis in Bezug auf Versorgungsbezüge von Hinterbliebenen;
  • Aufhebung spezifischer COVID-19-Regelungen;
  • Veranlagungsregelung im Oö. KFLG;
  • ablauftechnische Vereinfachungen im Bereich des Objektivierungsverfahrens (etwa Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen);
  • Anpassung der Karenz-Regelungen an die Bundesrechtslage;
  • Angleichung der Regelung des Fahrtkostenzuschusses im Gemeinde(verbands)bereich an die für Landesbedienstete geltende Regelung;
  • Anpassungen im Oö. L-PVG (Modernisierung von Begrifflichkeiten, Anpassung an die Organisationsstruktur des Amtes der Landesregierung);
  • verfassungskonforme Anpassung des § 14 Oö. LVwGG.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 26.09.2024

LGBl. Nr. 79/2024 

Parlamentarisches Verfahren