Oö. Bezügeanpassungsgesetz 2023

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 und das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 geändert werden (Oö. Bezügeanpassungsgesetz 2023)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern ist im § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) geregelt. Demnach ist dafür einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und andererseits die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen. Dies hätte ohne Gesetzesänderung zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2024 um nahezu 10 % angehoben werden würden. Der Bundesgesetzgeber plant für das Kalenderjahr 2024, dass insbesondere für die obersten Bundesorgane die Anpassung entfällt; für die im § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 Bundesbezügegesetz aufgezählten politischen Funktionen des Bundes (Mitglieder des Nationalrats sowie Präsidium, Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Bundesrats) soll die Anpassung um die Hälfte verringert werden (vgl. IA 3723/A BlgNR 27. GP). Letzteres soll in Oberösterreich auch für die Funktionärinnen und Funktionäre auf Landes- und Gemeindeebene gelten.

Einbringer: LAbg. Bgm. Mag. Günther Lengauer, LAbg. ÖkR Georg Ecker, LAbg. Bgm. Anton Froschauer, LAbg. Florian Grünberger, LAbg. Mag. Helena Kirchmayr, LAbg. Mag. Dr. Elisabeth Manhal, LAbg. Josef Naderer, LAbg. Michael Nell MBA, LAbg. Bgm. Peter Oberlehner, LAbg. Gertraud Scheiblberger, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr

Kundmachungsdatum: 14.12.2023

LGBl. Nr. 104/2023 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren