Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Das Oö. Leichenbestattungsgesetz soll grundsätzlich umfassend novelliert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Da diese geplante Novelle auch technische Normen enthält, ist eine sogenannte "technische Notifikation" durchzuführen, womit eine dreimonatige Stillhaltefrist verbunden ist, sodass das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2023 jedenfalls nicht abgeschlossen werden kann. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde jedoch die Dringlichkeit betont, den zur Totenbeschau berufenen Personenkreis zu erweitern, um die Durchführung der Totenbeschau nicht zu gefährden. Es soll daher die Bestimmung des § 2 mit den verbesserten Möglichkeiten, um Totenbeschauerinnen und Totenbeschauer zu bestellen, aus der geplanten Novelle herausgelöst und in einer gesonderten Novelle vorgezogen werden.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 30.11.2023

LGBl. Nr. 86/2023 

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Parlamentarisches Verfahren