Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird
Kurzinformation:
Das Oö. Leichenbestattungsgesetz soll grundsätzlich umfassend novelliert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Da diese geplante Novelle auch technische Normen enthält, ist eine sogenannte "technische Notifikation" durchzuführen, womit eine dreimonatige Stillhaltefrist verbunden ist, sodass das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2023 jedenfalls nicht abgeschlossen werden kann. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde jedoch die Dringlichkeit betont, den zur Totenbeschau berufenen Personenkreis zu erweitern, um die Durchführung der Totenbeschau nicht zu gefährden. Es soll daher die Bestimmung des § 2 mit den verbesserten Möglichkeiten, um Totenbeschauerinnen und Totenbeschauer zu bestellen, aus der geplanten Novelle herausgelöst und in einer gesonderten Novelle vorgezogen werden.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 30.11.2023
- 21.06.2023 Stellungnahme Ärztekammer für Oberösterreich (PDF-Dokument 8,55 MB)
- 12.07.2023 Stellungnahme Österreichischer Städtebund, Landesgruppe OÖ (PDF-Dokument 5,39 MB)
- 02.10.2023 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 636/2023 (PDF-Dokument 93,31 KB)
- 05.10.2023 Eingang in der 19. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 05.10.2023 Zuweisung an Ausschuss für Gesundheit und Soziales
- 11.10.2023 Stellungnahme zur Regierungsvorlage Österreichischer Städtebund, Landesgruppe OÖ (PDF-Dokument 171,68 KB)
- 19.10.2023 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für Gesundheit und Soziales
- 19.10.2023 Ausschussbericht Beilage 659/2023 (PDF-Dokument 93,57 KB)
- 16.11.2023 Auf Tagesordnung der 20. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 16.11.2023 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, MFG, NEOS / Dagegen: -
- 30.11.2023 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 86/2023
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