Oö. Jagdgesetz-Novelle 2023
Kurzinformation:
Das Oö. Jagdgesetz enthält eine Ausnahmebestimmung vom Verbot der Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler bei der Bejagung von Schwarzwild, deren zeitlicher Anwendungsbereich jedoch bis 31. Dezember 2023 befristet ist. Nach Durchführung einer Evaluierung über die Auswirkungen dieser Regelung ist für den Fall eines positiven Ergebnisses beabsichtigt, im Oö. Jagdgesetz 2024 hinkünftig eine zeitlich unbefristete Anwendung der Ausnahmebestimmung vorzusehen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von Nachtzielhilfen bei der Schwarzwildbejagung und der fortschreitenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Nachbarländern, soll durch diese Novelle des Oö. Jagdgesetzes bereits jetzt die Befristung der Anwendung der gegenständlichen Ausnahmebestimmung hinreichend verlängert werden, um einen Ausbruch in Oberösterreich weiterhin bestmöglich zu verhindern.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 30.11.2023
- 02.10.2023 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 635/2023 (PDF-Dokument 93,47 KB)
- 05.10.2023 Eingang in der 19. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 05.10.2023 Zuweisung an Ausschuss für Standortentwicklung
- 19.10.2023 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für Standortentwicklung
- 19.10.2023 Ausschussbericht Beilage 657/2023 (PDF-Dokument 93,73 KB)
- 16.11.2023 Auf Tagesordnung der 20. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 16.11.2023 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, MFG / Dagegen: -
- 30.11.2023 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 88/2023
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