Oö. Jagdgesetz-Novelle 2023

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird (Oö. Jagdgesetz-Novelle 2023)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Das Oö. Jagdgesetz enthält eine Ausnahmebestimmung vom Verbot der Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler bei der Bejagung von Schwarzwild, deren zeitlicher Anwendungsbereich jedoch bis 31. Dezember 2023 befristet ist. Nach Durchführung einer Evaluierung über die Auswirkungen dieser Regelung ist für den Fall eines positiven Ergebnisses beabsichtigt, im Oö. Jagdgesetz 2024 hinkünftig eine zeitlich unbefristete Anwendung der Ausnahmebestimmung vorzusehen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von Nachtzielhilfen bei der Schwarzwildbejagung und der fortschreitenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Nachbarländern, soll durch diese Novelle des Oö. Jagdgesetzes bereits jetzt die Befristung der Anwendung der gegenständlichen Ausnahmebestimmung hinreichend verlängert werden, um einen Ausbruch in Oberösterreich weiterhin bestmöglich zu verhindern.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 30.11.2023

LGBl. Nr. 88/2023 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren