Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- u. Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 u. das Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021 geändert

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 und das Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021 geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Verlängerung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung um ein Jahr bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes;
  • Gewährung von Frühkarenz unabhängig vom Ehe- und Familienstand bzw. Haushaltzugehörigkeit;
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Pflegefreistellung;
  • Verbesserung der Regelung zur Urlaubsersatzleistung im Fall des Austritts oder der Lösung im Probemonat.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 19.06.2023

LGBl. Nr. 47/2023 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren