Landesgesetz, mit dem das Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 und das Oö. Starkstromwegegesetz 1970 geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 und das Oö. Starkstromwegegesetz 1970 geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Übernahme der neuen (europarechtskonformen) Begriffsbestimmungen;
  • Schaffung praxistauglicher Regelungen für die Netzreserve;
  • Regelungen zur Transparenz bei nicht ausreichenden Kapazitäten, zur Anschlusspflicht, zu den Pflichten der Verteilernetzbetreiber und zu den Herkunftsnachweisen;
  • Regelungen bei Überführung von Stromerzeugungsanlagen ins Regime des Oö. ElWOG 2006;
  • Aufnahme von Bestimmungen zur Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie (Beschleunigung von Verfahren, Zeitplan, Implementierung des "energy efficiency first"-Prinzips);
  • Freistellung elektrischer Leitungsanlagen bis 45 kV von der Genehmigungspflicht (ausgenommen im Wesentlichen Freileitungen);
  • verstärkte Möglichkeit, nichtamtliche Sachverständige in Starkstromwegeverfahren beizuziehen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 19.04.2022

LGBl. Nr. 36/2022 

Parlamentarisches Verfahren