Oö. Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz - Oö. LAOG und Änderung Oö. Antidiskriminierungsgesetz
Kurzinformation:
Mit Art. 1 Z 6 und 8 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019 wurde der Kompetenztatbestand "Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt" mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 von Art. 12 Abs. 1 Z 6 B-VG in den Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG übertragen. Seitdem gelten die landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum Grundsatzgesetz des Bundes (in Oberösterreich die Oö. Landarbeitsordnung 1989) als partikuläres Bundesrecht weiter (vgl. Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG). Im Sommer 2020 wurde ein Entwurf für ein bundeseinheitliches Landarbeitsgesetz 2021, das an die Stelle dieser Regelungen treten soll, zur Begutachtung ausgesandt. Das (neue) Landarbeitsgesetz 2021 wurde im Nationalrat am 25. März 2021 beschlossen, mit BGBl. I Nr. 78/2021 kundgemacht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Dem Bundesgesetzgeber ist es verwehrt, im Rahmen seiner Kompetenz nach Art. 11 B-VG Verwaltungsorgane einzurichten, weshalb die Einrichtung der Vollzugsorgane im Bereich des Landarbeitsrechts weiterhin den Ländern obliegt. Die Zuweisung von Aufgaben an diese Organe obliegt hingegen dem Bund als Materiengesetzgeber.
Da sich die in der Oö. Landarbeitsordnung 1989 eingerichteten Organe beim Vollzug des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsrechts bewährt haben, sollen diese im Wesentlichen beibehalten werden. Aus Gründen der legistischen Klarheit sollen die entsprechenden organisationsrechtlichen Vorschriften jedoch zusammengefasst und geringfügig aktualisiert und adaptiert neu erlassen werden. Es soll daher ein eigenes Organisationsgesetz geschaffen werden, das unter Berücksichtigung der Aufgabenzuweisung durch das Landarbeitsgesetz 2021 die Einrichtung folgender Organe vorsieht:
- die Land- und Forstwirtschaftsinspektion;
- die Obereinigungskommission;
- die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle;
- die Gleichbehandlungskommission;
- die bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 28.06.2021
- 09.03.2021 Begutachtungsentwurf Begutachtungsentwurf (PDF-Dokument 223,97 KB)
- 06.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Dokument 1,24 MB)
- 08.04.2021 Stellungnahme Bundeskanzleramt (PDF-Dokument 711,96 KB)
- 21.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft - Ergänzung (PDF-Dokument 813,35 KB)
- 17.05.2021 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 1637/2021 (PDF-Dokument 183,36 KB)
- 27.05.2021 Auf Tagesordnung der 56. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 27.05.2021 Zuweisung an Ausschuss für Kommunales und Land- und Forstwirtschaft
- 10.06.2021 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für Kommunales und Land- und Forstwirtschaft
- 10.06.2021 Ausschussbericht Beilage 1664/2021 (PDF-Dokument 183,84 KB)
- 17.06.2021 Auf Tagesordnung der 57. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 17.06.2021 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE / Dagegen: -
- 28.06.2021 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 64/2021
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