Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Hundehaltegesetz 2002 geändert wird (Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Erweiterung und Verbesserung der Ausbildung für Hundehalterinnen bzw. Hundehalter unter gesetzlicher Vorgabe des Mindestumfangs und der zentralen Ausbildungsinhalte der allgemeinen und der erweiterten Sachkunde;
  • Nähere Bestimmungen zu Inhalt, Umfang, Prüfungs- und Abschlussmodalitäten der Ausbildungen durch Verordnung der Landesregierung;
  • Kontrollmöglichkeit der Landesregierung bezüglich Ausbildungsinhalte;
  • Festlegungen zur gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Bezugnahme auf die Heimtierdatenbank des Bundes;
  • Normierung einer Meldepflicht für Versicherungen;
  • Örtliches Hundehalteverbot bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen;
  • Vereinfachung und Aktualisierung der Bestimmungen zur Verlässlichkeit;
  • Ersatzlose Streichung der Ultima Ratio Tötung eines abgenommenen Hundes;
  • Anpassung der Regelung zur Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes;
  • Normierung neuer Verwaltungsstraftatbestände.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 30.07.2021

LGBl. Nr. 75/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren