Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz geändert wird (Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2024)
Status:
25% abgeschlossen

Kurzinformation:
Durch das am 16. November 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird, BGBl I Nr. 139/2023, wurde das fachliche Anstellungserfordernis für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen um die Absolvierung des Universitätslehrgangs "Elementarpädagogik" im Ausmaß von 120 ECTS sowie um die Absolvierung eines Masterstudiums "Elementarpädagogik" im Ausmaß von 120 ECTS an einer Universität oder Hochschule erweitert. Dementsprechend bedarf es nach Artikel I des Bundesgesetzes über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher einer Änderung des § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz in Form einer Erweiterung des fachlichen Anstellungserfordernisses für pädagogische Fachkräfte in Kindergartengruppen um die oben angeführten Ausbildungen. Bereits in der Vergangenheit wurden durch den Bund neu geschaffene Ausbildungen zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen durch das Land Oberösterreich auch als Weg anerkannt, das fachliche Anstellungserfordernis für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen zu erfüllen. Dieses Vorgehen wird mit der vorliegenden Novelle weitergeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Vornahme von Bereinigungen bei den Verweisen der Anstellungserfordernisse für heilpädagogische Gruppen. Inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht. Insbesondere bleiben die schon vor der Novelle als Anstellungserfordernisse für pädagogische Fachkräfte anerkannten Ausbildungen unverändert.

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren