Oö. LKUFG-Novelle 2020

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz geändert wird (Oö. LKUFG-Novelle 2020)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze;
  • Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung von pensionierten Vertragslehrpersonen des Landes Oberösterreich;
  • Adaptierung der Bestimmung betreffend die Mitgliedschaft bei der LKUF;
  • Anpassung des sozialversicherungsrechtlichen Kindesbegriffs an die im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 erfolgten Änderungen des ABGB;
  • Neudefinition des Begriffs "Stiefkind";
  • Vornahme von Änderungen im Bereich der Mitversicherung durch Ausschluss der Mitversicherungsmöglichkeit für aus der Kammer ausgeschiedene Rechtsanwälte und Ziviltechniker sowie Ausschluss der Angehörigeneigenschaft von Kindern, die im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausüben, die im Inland zur Versicherungspflicht führt;
  • Klarstellung, dass der Versicherungsfall der Krankheit auch die Nachkontrolle der Organspenderin bzw. des Organspenders umfasst;
  • Entfall des Entbindungsbeitrags (Mutterhilfe);
  • Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes bei Unfällen, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen;
  • Ergänzung der Ruhensbestimmungen betreffend Leistungsansprüche;
  • Änderung der Vertretung der Oö. Landesregierung in den Gremien;
  • Vornahme redaktioneller Anpassungen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 15.12.2020

LGBl. Nr. 122/2020 

Parlamentarisches Verfahren