Landesgesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992, das Statut für die Stadt Wels 1992 und die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Wie sich insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gezeigt hat, ist oftmals ein rasches Inkrafttreten von Verordnungen erforderlich, um flexibel und zügig auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Aus diesem Grund soll in den entsprechenden Kundmachungsvorschriften der oberösterreichischen Städte und Gemeinden nunmehr ausdrücklich klargestellt werden, dass Verordnungen, die an der Amtstafel oder durch öffentliche Auflage kundgemacht werden, bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft treten können, wenn besondere Gründe (wie zB Gefahr im Verzug) vorliegen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 07.09.2021

LGBl. Nr. 90/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren