Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte der vorliegenden Novelle zum Oö. Bautechnikgesetz 2013 sind anzuführen:

  • Erweiterung der Ausnahme von den schädlichen Umwelteinwirkungen hinsichtlich Immissionen von Stellplätzen in bestimmten Fällen und hinsichtlich Einrichtungen von Einsatzorganisationen zur akustischen Warnung der Bevölkerung im Unglücks- oder Katastrophenfall;
  • Abbildung des Stands der Technik im Umfang der verbindlich erklärten Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien);
  • Erleichterungen bei der nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden;
  • Regelungen betreffend Vorkehrungen für das nachträgliche Anbringen von Solaranlagen auf Dächern von Gebäuden;
  • Erleichterungen bei den Abstandsbestimmungen für eingehauste Maschinen und Silos sowie für Rankgerüste zur Fassadenbegrünung;
  • Entfall von verpflichtenden Sicherheitsräumen;
  • Ausweitung der Möglichkeit von Bauerleichterungen hinsichtlich der Raumhöhe.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 15.06.2021

LGBl. Nr. 56/2021 

Parlamentarisches Verfahren