Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2020

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird (Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2020)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Im Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 fehlt eine Vertretungsregelung für (kurzfristige) Verhinderungen von Kammerrätinnen bzw. Kammerräten an der Teilnahme an einer Sitzung der Vollversammlung. Bislang ist der Fall, dass die Vollversammlung mangels Erfüllung des Präsenzquorums nicht beschlussfähig gewesen wäre, noch nicht eingetreten. Allerdings kann ein solches Szenario für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, weswegen eine Vertretungsregelung wünschenswert und sinnvoll ist. Insbesondere auch aus demokratiepolitischen Gründen ist es erstrebenswert, die Vollversammlung stets möglichst vollständig besetzen zu können. Darüber hinaus werden legistische Aktualisierungen bzw. Klarstellungen vorgenommen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 05.02.2021

LGBl. Nr. 14/2021 

Parlamentarisches Verfahren