Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 geändert wird
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Beamtinnen und Beamte im Branddienst der Feuerwehr sind bei ihrer Tätigkeit hohen Belastungen ausgesetzt, können jedoch im Gegensatz zu den Vertragsbediensteten im Branddienst der Feuerwehr nicht bereits ab Vollendung des 57. Lebensjahrs und bei Vorliegen der gesetzlich geforderten Anzahl an Nachtschwerarbeitsmonaten abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Die aktuelle Sonderregelung des § 142 Abs. 3 Oö. StGBG 2002 ermöglicht für Beamtinnen und Beamte lediglich eine Verminderung der Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage für jedes Kalenderjahr mit mindestens 80 geleisteten Schicht- oder Wechseldiensten um 0,29 %-Punkte, womit es idR. zu einem durch Abschläge gekürzten Ruhegenuss kommt. Zu den besonderen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich des Branddienstes der Berufsfeuerwehren zählen u.a. Lebensgefahr, Arbeiten unter starker Hitze oder Kälte, gesundheitliche Gefährdung durch Rauch und Chemikalien, Einsatzfahrten mit hoher Geschwindigkeit, psychische Belastungen insbes. bei Personenbergungen, sofortige Einsatzbereitschaft auch unmittelbar nach einer Schlafphase mit entsprechender Belastung des Kreislaufs sowie die Tatsache, dass idR die Risiken des jeweiligen Einsatzes im Vorhinein nicht bzw. nur schwer abschätzbar sind. Eine mit dem Art. X NSchG vergleichbare Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand soll auch jenen Bediensteten der Berufsfeuerwehren eingeräumt werden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.

Einbringer: Klubobmann Bgm. Dr. Christian Dörfel, LAbg. Bgm. Margit Angerlehner, LAbg. Ing. Mag. Regina Aspalter, LAbg. Bgm. Mag. Günther Lengauer, LAbg. Mag. Dr. Elisabeth Manhal, LAbg. Wolfgang Stanek, LAbg. Bgm. DI Josef Rathgeb, LAbg. Josef Naderer, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr, LAbg. Mario Haas, Klubobmann Mag. Michael Lindner, LAbg. Gabriele Knauseder MSc., LAbg. Thomas Antlinger B.Ed.Univ., LAbg. Renate Heitz, LAbg. Heidi Strauss, LAbg. Hans Karl Schaller, LAbg. Doris Margreiter, LAbg. Mag. Tobias Höglinger, Dritter Präsident Peter Binder, Klubobfrau Sabine Engleitner-Neu MA, MA, LAbg. Ulrike Schwarz, Klubobmann Severin Mayr, LAbg. Bgm. Mag. Rudolf Hemetsberger, LAbg. Mag. Dagmar Engl, LAbg. Anne-Sophie Bauer, LAbg. Ines Vukajlovic MSc., BA

Kundmachungsdatum: 29.07.2022

LGBl. Nr. 69/2022 

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Parlamentarisches Verfahren