Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrgesetz 2015 geändert wird (Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2024)
Status:
25% abgeschlossen

Kurzinformation:
Daher werden mit dieser Novelle insbesondere

  • bestehende Regelungslücken geschlossen bzw. erfolgen zweckmäßige Änderungen infolge der Corona-Pandemie,
  • die Aufgaben des Oö. Landes-Feuerwehrverbands betreffend die Ausbildung erweitert,
  • Bestimmungen im Zusammenhang mit der Neugründung und Fusionierung von Feuerwehren geändert,
  • die Bestimmungen bezüglich der Auflösung der Feuerwehren erweitert,
  • neue Regelungen bei Funktionsverlust und provisorischer Bestellung getroffen.
Weiters erfolgt
  • eine Regelung der internationalen Hilfeleistung,
  • eine Änderung der Bestimmung, insbesondere die Vereinfachung des Verfahrens, betreffend die Bekleidungsordnung,
  • eine Angleichung der Vorschriften sowie die Vereinfachung des Verfahrens bezüglich Dienstordnungen,
  • die Möglichkeit der eingeschränkten gesundheitlichen Eignung von Feuerwehrmitgliedern,
  • die Erweiterung der Aufgaben und Mitglieder der Landes-Feuerwehrleitung,
  • die gesetzliche Regelung der Verwaltung der sogenannten Bezirkskonten durch die Bezirks-Feuerwehrkommandantinnen bzw. Bezirks-Feuerwehrkommandanten,
  • eine Änderung bei den Voraussetzungen für die Wahl der Abschnitts-Feuerwehrkommandantin bzw. des Abschnitts-Feuerwehrkommandanten,
  • eine gesetzliche Regelung der Umlaufbeschlüsse, der Videokonferenzen und des Entfalls von verpflichtend abzuhaltenden Sitzungen,
  • die Aufnahme einer Datenschutzbestimmung.

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren