Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2020 - Oö. LuftREnTG-Novelle 2020

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 geändert wird (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2020 - Oö. LuftREnTG-Novelle 2020)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Verpflichtung zur Ausstattung neuer Gebäude (und bestehender Gebäude bei Austausch des Wärmeerzeugers) mit selbstregulierenden Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur in jedem Raum oder einem bestimmten beheizten Bereich des Gebäudeteils, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar;
  • Verpflichtung zur Ausrüstung von Nichtwohngebäuden mit einer Nennleistung für die Heizungsanlage oder einer Klimaanlage von mehr als 290 kW mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung bis zum Jahr 2025, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar;
  • Verpflichtung zur Neubewertung der Energieeffizienz und Dokumentationspflicht bei Installation, Ersatz oder Modernisierung eines heizungsanlagenbezogenen oder klimaanlagenbezogenen Teils eines gebäudetechnischen Systems in einem bestehenden Gebäude;
  • Verordnungsermächtigung der Landesregierung hinsichtlich weiterer Systemanforderungen an gebäudetechnische Systeme;
  • Anpassung der Bestimmungen betreffend Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen und die Errichtung von Kleinfeuerstätten;
  • Erhöhung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Inspektion von Heizungsanlagen von bisher 20 kW Nennwärmeleistung auf 70 kW und zur Inspektion von Klimaanlagen von bisher 12 kW Nennkälteleistung auf 70 kW.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 10.12.2020

LGBl. Nr. 119/2020 

Parlamentarisches Verfahren