3. Oö. COVID-19-Gesetz

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 erlassen und das Oö. Feuerwehrgesetz 2015, das Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz, das Oö. Katastrophenschutzgesetz, das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014, das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985, das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 und das Oö. Tourismusgesetz 2018 geändert werden (3. Oö. COVID-19-Gesetz)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • landesgesetzübergreifende Sonderbestimmungen betreffend Anzeigeverfahren bzw. Anträge mit Genehmigungsfiktion sowie die Verlängerung bestimmter Fristen;
  • Anpassungen im Oö. Feuerwehrgesetz 2015 um ex lege Funktionsverluste zu vermeiden sowie Entfall von verpflichtend vorgesehenen Tagungen und Dienstbesprechungen;
  • Verlängerung des Unfallfürsorgeschutzes bei Homeoffice sowie des vorrangigen Anspruchs auf Homeoffice bzw. subsidiär einer Freistellung bei der COVID-19-Risikogruppe im öffentlichen Dienst;
  • Anpassungen von Fristen im Oö. Katastrophenschutzgesetz;
  • Verlängerung der Sonderbestimmungen aus dem Oö. COVID-19-Gesetz in Bezug auf die Anpassungen bei den allgemeinen Fördervoraussetzungen für Kinderbildungs- u. -betreuungseinrichtungen im Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation u. in Bezug auf die Klarstellung, dass Veränderungen in der Anzahl der Gruppen oder eine Änderung der Öffnungszeiten, die auf Grund von behördlichen Maßnahmen wegen COVID-19 erforderlich werden, keine Änderung in den Berechnungsgrundlagen für den Landesbeitrag darstellen;
  • Anpassungen im Oö. Land- u. forstwirtschaftlichen Schulgesetz auf Grund der COVID-19-Krisensituation hinsichtlich der Durchführung ortsungebundenen Unterrichts (Distance Learning), insbesondere die Regelung der Fälle, in denen ortsungebundener Unterricht stattfindet oder von der Schulbehörde oder von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter angeordnet werden kann, unmittelbar im Gesetz, Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am ortsungebundenen Unterricht zu bestimmten Zeiten verpflichtet sind, und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von elektronischer Kommunikation zur Unterrichtsgestaltung, Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sowie für die Aussprache und Beratung mit den Erziehungsberechtigten, Lehrberechtigten bzw. mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern;
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage im Oö. Land- u. forstwirtschaftlichen Schulgesetz für die auf Grund der COVID-19-Krisensituation erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Schaffung eines ausdrücklichen Rechtfertigungsgrundes im Oö. Land- u. forstwirtschaftlichen Schulgesetz für das Fernbleiben vom Präsenzunterricht auf Grund einer gesundheitsbehördlichen Anordnung;
  • Regelung der Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen für das land- u. forstwirtschaftliche Schulwesen im Oö. COVID-19-Gesetz betreffend die Möglichkeit einer Stundung oder teilweisen Erlassung von Pflichtpraktika, betreffend die Zulässigkeit, verschobene Lehrgängen an lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch noch nach dem Abschluss des Lehrverhältnisses zu absolvieren, sowie betreffend die Festlegung eines späteren Termins für die Abschlussprüfungen für das Schuljahr 2020/2021;
  • Ermöglichung im Oö. Kinderbildungs- u. -betreuungsgesetz u. im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, dass der Kostenersatz (...

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 04.12.2020

LGBl. Nr. 116/2020 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren