Landesgesetz, mit dem das 2. Oö. COVID-19-Gesetz geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das 2. Oö. COVID-19-Gesetz und das Oö. Landes-Personalvertretungsgesetz geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind folgende Erleichterungen anzuführen:

  • Weiterhin Entfall der Verpflichtung, nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten;
  • Verlängerung der Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen;
  • Verlängerung der Ermöglichung von Videokonferenzen;
  • einmalige Verlängerung der Funktionsperiode der Organe der Personalvertretung um drei Monate.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 12.07.2021

LGBl. Nr. 69/2021 

Parlamentarisches Verfahren