Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz-Novelle 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz geändert wird (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz-Novelle 2024)
Status:
50% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Liberalisierung der feuerpolizeilichen Überprüfung von bestimmten Objekten,
  • Neuregelung der Pflicht zur Einrichtung von Alarmierungsstellen,
  • Anzeigepflicht beim Wechsel in der Person der oder des Brandschutzbeauftragten,
  • Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten hinsichtlich Brandalarmpläne, Brandschutzpläne und Brandschutzordnungen, sowie
  • Verpflichtung zur Information der Verantwortlichen der Feuerwehr über relevante, den Objektsbrandschutz betreffende Umstände.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Parlamentarisches Verfahren