Oö. Straßengesetz-Novelle 2023

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Straßengesetz 1991 geändert wird (Oö. Straßengesetz-Novelle 2023)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Wegfall der Trassenverordnung für Straßen mit nur geringfügiger Verkehrsbedeutung;
  • Kein Erfordernis einer Verordnung nach § 11 für eine Straßenumlegung, wenn die Straßenachse von ihrem früheren Verlauf um nicht mehr als 50 Meter abweicht;
  • Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Straßen mit nur geringfügiger Verkehrsbedeutung sowie für den Umbau bestehender Knotenpunkte;
  • Einführung von sogenannten "Radhauptrouten" als Verkehrsflächen des Landes;
  • Anpassung der Regelung für Bauwerke und Anlagen an öffentlichen Straßen;
  • Hinweis auf Entfall des Winterdienstes wenn erforderlich;
  • Erforderliche Anpassungen und Klarstellungen;
  • Entfall der sukzessiven Gerichtsbarkeit im Bereich der Neufestsetzungen im Enteignungsverfahren.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 31.01.2024

LGBl. Nr. 13/2024 

Parlamentarisches Verfahren