2. Oö. COVID-19-Gesetz

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 erlassen werden (2. Oö. COVID-19-Gesetz)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind folgende Erleichterungen für Kollegialorgane anzuführen:

  • Entfall der Verpflichtung nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten;
  • Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen;
  • Ermöglichung von Videokonferenzen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 13.11.2020

LGBl. Nr. 110/2020 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren